Auch im Schwerter Wald gelten Verbote. Vieles ist aber erlaubt oder zumindest geduldet © Bernd Paulitschke

Regeln und Gesetze

Corona-Zufluchtsort Wald: Was darf man dort? Und was ist verboten?

Wohin mit den Kindern? Wohin, wenn Erwachsenen Corona-bedingt die Decke auf den Kopf fällt? Klar: in die Natur, in den Wald. Doch dort ist einiges verboten, wie Schwertes Förster erklärt.

Schwerte

, 21.04.2020 / Lesedauer: 6 min

Was darf ich tun im Wald? Einiges ist klar, Manches ist einleuchtend, Anderes ist kompliziert. Wir listen 10 Dinge auf, die in den Wäldern erlaubt sind – und 10 Dinge, die verboten sind.

Denn so sehr Corona im Jahr 2020 auch die Welt verändert hat: Wenn es um die Natur geht, ist nahezu alles so geblieben wie vorher. Und das gilt auch für die Verbote und Ordnungswidrigkeiten.

Erlaubt: 1. Tiere beobachten

Weshalb gehen Menschen in den Wald? „Man sagt immer: Der Wald soll der Erholung dienen“, unterstreicht Andreas Weber, der zuständige Förster für Schwerte. Sein Tipp: Seien Sie leise. Bleiben Sie auch mal stehen und warten. In vielen Wäldern in Schwerte (und nicht nur dort) kann es sein, dass Sie schon nach kurzer Zeit Rehe oder anderes Rotwild über die Wege laufen sehen. Aus der Ferne, versteht sich. Die allermeisten Waldbewohner sind scheu. Wer ein Fernglas dabei hat, ist klar im Vorteil

2. Fahrrad fahren

Wer nicht wandern will, kann auch fahren. Logischerweise eher mit Mountainbike als mit Rennrad. Und immer mit Helm. Stichwort: Wurzeln. Radfahrer dürfen sich auf den Waldwegen frei bewegen. Solange sie auf den Wegen bleiben, die breit genug sind, dass auch Autos dort fahren könnten. Die dritte wichtige Regel: Gefährden Sie weder sich selbst noch andere. Bremsen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig. Wenn Sie stürzen, haften Sie selbst, nicht der Waldbesitzer. Und wenn Sie jemanden anfahren, kann man Sie zivilrechtlich verklagen – wie im Straßenverkehr und überall sonst.

Erlaubt: auf Wegen Rad zu fahren, so wie es Förster Andreas Weber hier tut. © Bernd Paulitschke

3. Querfeldein gehen

Auf den Wegen bleiben? Zu langweilig? Kein Problem: Wer zu Fuß unterwegs ist, darf quer durch den Wald gehen. Natürlich nur, solange kein Zaun im Weg ist und solange man nicht durch eine Schonung schreiten will – also durch eine Fläche, die gerade aufgeforstet wird.

4. Klettern

Es gibt kein Verbot, auf Bäume zu klettern. Also ist es erlaubt. Besonders für Erwachsene gilt allerdings: Das eigene Gewicht sollte man nicht unter-, die Tragfähigkeit des Astes allerdings nicht unterschätzen. Sollte man stürzen, ist es nicht die Schuld des Waldbesitzers. Ihn kann man dementsprechend auch nicht verklagen.

Erlaubt: querfeldein und fernab der Wege durch den Wald zu gehen. © Bernd Paulitschke

5. Den Hund mitnehmen

Der Hund braucht Auslauf – dagegen hat auch das Gesetz nichts. Einzige kleine Einschränkung: Auf den Wegen darf der Hund laufen, solange er andere nicht gefährdet. Quer durch den Wald aber darf er nur an der Leine. Die Gefahr, dass der Hund reißaus nimmt und das ruhige Leben der Waldtiere gefährdet, ist zu groß.

6. Reiten

Ist erlaubt, allerdings seit Anfang 2018 nur noch auf speziell ausgewiesenen Reitwegen. Die komplette Öffnung gilt in Schwerte nur für das Ohl und die Schwerter Waldgebiete westlich der B236. In den Waldgebieten Ebberg, Schwerter Wald und Bürenbruch dürfen Reiter nur die Reitwege nutzen. Erfahrungsgemäß sei hier der „Freizeitdruck besonders hoch“, sagt Max Rolke, Sprecher des Kreises Unna: „Es kommen bei schönem Wetter viele Menschen auch von außerhalb dorthin, um spazieren zu gehen, zu wandern oder Rad zu fahren. Um Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer – aber auch die Reiter selbst – nicht zu gefährden, ist das Reiten dort auf die Reitwege beschränkt.“ Im Schwerter Wald gibt es weiterhin nur einen Reitweg. Etwa sechs Kilometer Reitwege sind aber im Ebberg und im Bürenbruch hinzugekommen

7. Brombeeren oder Pilze pflücken

Was am Wegesrand wächst, ist essbar und sieht lecker aus? Dann greifen Sie doch zu. „Es ist in erlaubt, Beeren, Pilze oder Ähnliches in kleinen Mengen zu sammeln“, erläutert Förster Weber. Der Waldbesucher müsse das nicht zwingend sofort essen, sondern dürfe das Gefundene auch mit nach Hause nehmen. Die Grenze für Weber: Mehr als einen kleinen Korb dürfe eine Person nicht entfernen.

Erlaubt: Brombeeren und Pilze zu sammeln, zumindest in kleinen Mengen. © picture alliance / Henning Kaise

8. Ein Picknick machen

Wer pflücken darf, darf auch essen. Generell spricht kein Gesetz gegen das Essen und Trinken im Wald. Einzige Bedingung: keinen Müll zurücklassen. Entscheidend sei hier wie überall die Frage: Wird das Ökosystem geschädigt oder nicht?

9. Singen

„Im Frühtau zu Berge wir ziehen – fallera…“ Auch dagegen spricht nichts. „So kurzfristigen Lärm können die Tiere im Wald aushalten“, verdeutlicht Förster Weber. Selbst wenn jemand mit Bollerwagen, Bier und Musik durch den Wald gehe und sich nicht zu lange an einem Ort aufhalte, sei das kein Problem, schätzt Weber. Wichtig sei, dass die Tiere nach kurzer Zeit wieder ihre Ruhe hätten, dass der Lärm kein Dauerzustand für sie sei und dass auch Anwohner oder andere Spaziergänger sich nicht belästigt fühlten. Die könnte ja im Gegensatz zu Hirsch, Maus oder Vogel die Polizei rufen.

10. Im Wald schlafen

Ob sich der Waldbesucher nur kurz hinsetzt, ob er kurz die Augen schließt, ob man längere Zeit mitten im Wald schläft oder dort sogar die ganze Nacht verbringt – da macht das Gesetz keinen Unterschied. Das alles ist nicht verboten. Einen Schlafsack mitbringen? Solange man sich ruhig verhalte, kein Zelt aufbaue oder Müll zurücklasse, steht dem Übernachten kein Gesetz und keine Verordnung entgegen. Ein Konflikt könne allerdings mit Tieren entstehen, gibt Förster Weber zu bedenken: „Es kann schon sein, dass sie Bekanntschaft mit Ameisen machen oder sogar mit Wildschweinen – und das ist dann nicht so lustig.“

Verboten: im Wald zu rauchen oder Feuer zu machen – zumindest im Sommer. © Bernd Paulitschke

Verboten: 1. Feuer machen oder rauchen

„Das ist strengstens verboten“, warnt Förster Weber. Von 1. März bis 31. Oktober gilt den Wäldern ein grundsätzliches Feuer-Verbot. Zu leicht kann trockenes Holz oder Laub in Brand geraten. Im heißen Sommer 2018 ist diese Gefahr nach vielen, vielen trockenen Wochen sogar extrem hoch.

2. Müll zurücklassen

„Das Ökosystem Wald darf nicht gestört werden.“ Diesen Satz zitiert Andreas Weber auch bei diesem Punkt. Hinterlassener Müll sei ein solcher Eingriff. Schon wer Müll in öffentlichen Anlagen hinterlässt, dem drohen laut Verwarngeldkatalog der Stadt Schwerte ein Bußgeld von 35 Euro. Im Wald beginnt der Strafkatalog bei 10 Euro und geht bis in den drei- bis vierstelligen Bereich – das dann allerdings bei richtigen Umweltsünden, wenn Sie etwa Batterien, Autos, Altreifen oder Chemikalien entsorgen. Schon der Grünschnitt könne aber zum Problem werden, so Weber: etwa wenn nicht-heimische Pflanzen so in den Wald einwandern und sich unkontrolliert verbreiten können.

Verboten: den Müll im Wald zu hinterlassen oder ihn dort abzukippen. © Bernd Paulitschke

3. Zelten

Schlafen ist erlaubt, campieren ist verboten – so ist die Rechtslage für den Wald. Wer sich nicht daran hält, dem drohen 8 bis 150 Euro Strafe – in Naturschutzgebieten noch mehr. Außerdem könne es auch in diesem Fall ungewünschte nächtliche Begegnungen mit Wildtieren oder Jägern geben, gibt Förster Weber zu bedenken.

4. Auto fahren

Selbst wenn die Wege im Wald breit genug sind – mit dem Auto darf man nicht dorthin. Wer andere behindert, zahlt ein Bußgeld von 25 Euro. Wer andere gefährdet, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer einen Unfall baut, ist sogar mit 120 Euro und einem Punkt dabei.

5. Querfeldein Fahrrad fahren / Downhill

Der Wanderer darf quer durch den Wald, der Fahrradfahrer nicht – so einfach ist die Regel. Zudem unterstreicht Förster Weber: Downhill – also das schnelle Bergabfahren – „ist selbst auf Wegen explizit verboten“. Weber nennt das Stichwort „Verkehrssicherungspflicht“. Wer schnell bergab auf dem Rad unterwegs sei, gefährde bei der nächsten größeren Wurzel sich selbst und andere.

Schützenswert: das Ökosystem im Wald - vom kleinen Pflänzchen bis zum großen Baum, von der Ameise bis zum Reh. © Bernd Paulitschke

6. Querfeldein reiten

Auch was Pferde und Reiter angeht, ist es eindeutig geregelt: auf den speziell ausgeschilderten Wegen erlaubt, überall sonst verboten.

7. Über Baumstämme laufen

Die Holzstapel sehen ungefährlich aus – und es macht auch zweifellos Spaß, darüber zu balancieren. Doch Förster Weber warnt: Wenn die langen schweren Baustämme ins Rollen kommen, droht Gefahr. Der Kletterer kann mit Füßen, Beinen oder Armen stecken bleiben. Sind die Bäume nach Regen nass, sei es noch gefährlicher.

Verboten: über herumliegende Baumstämme zu laufen. © Bernd Paulitschke

8. Jagen ohne Genehmigung oder Fallen aufstellen

Das Jagen ist Jägern vorbehalten. Und auch Fallen für Tiere aufzustellen, ist gesetzlich untersagt.

9. Etwas absägen oder abschlagen

Stöcke oder kleinere Äste, die am Boden liegen mitnehmen? Kein Problem. Aber etwas abzusägen oder gleich ein kleines Bäumchen oder eine andere Pflanze auszugraben und mitzunehmen, das sei strengstens verboten, unterstreicht Förster Weber.

10. Hochsitze betreten

Auf Bäume zu klettern, ist erlaubt. Aber der Hochsitz ist kein Ort, der der Allgemeinheit zugänglich ist, sondern Eigentum. Dementsprechend darf man nicht dorthin.

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