Am 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen worden. Trotz der Legalisierung gibt es in einigen Bereichen noch keine klaren Regelungen – beispielsweise am Arbeitsplatz.
Machen die Arbeitgeber in Schwerte ihren Angestellten bestimmte Vorgaben zum Konsum während und außerhalb der Arbeitszeit? Wir haben in verschiedenen Branchen nachgefragt – vor allem dort, wo es gefährlich werden könnte: bei der Arbeit am Menschen, im Auto oder mit Waffen.
Freizeitkonsum ist erlaubt
Grundlegend ist festzuhalten, dass das Gesetz den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht verbietet. Das führt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor arbeitsrechtliche Fragestellungen. Ein Freibrief für das „Kiffen“ am Arbeitsplatz ist die Legalisierung trotzdem nicht.
„Arbeitnehmende schulden ihren Arbeitgebenden grundsätzlich eine ungetrübte Arbeitsleistung“, erklärt Gero Brandenburg von der Geschäftsführung Kommunikation der IHK Dortmund. „Man darf sich also vor oder während der Arbeitszeit nicht in einen Zustand versetzen, der eine ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung stört oder sie selbst oder andere gefährdet.“
Die IHK rät Unternehmen daher, die Legalisierung zum Anlass zu nehmen, klare Verhaltensregeln für ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz aufzustellen. Für den Feierabend könne es dagegen keine Vorgaben geben. „Der Cannabis-Konsum in der Freizeit bleibt hingegen grundsätzlich Privatsache der Arbeitnehmenden“, ergänzt Gero Brandenburg.
Wie sieht es nun konkret bei den Schwerter Arbeitgebern aus? Wir haben nachgefragt, ob es schon betriebliche Regelungen in der Ruhrstadt gibt.
Marienkrankenhaus und Stadt
Im Marienkrankenhaus, dem größten Schwerter Arbeitgeber, gibt es bislang noch keine festgesetzten Regeln. „Das ist alles noch zu frisch. Arbeitsrechtlich und vonseiten der Versicherungen gibt es noch keine Hinweise“, berichtet Pressesprecher Detlev Schnitker. Die Personalabteilung des Krankenhauses sei aber bereits auf das Thema angesetzt.
Ähnlich sieht es auch bei der Stadt Schwerte aus. „Die Stadt setzt sich im Moment mit der Thematik auseinander“, heißt es auf dort auf Nachfrage der Redaktion. Unter mögliche Regelungen fiele neben der Verwaltung beispielsweise auch die Feuerwehr.
Polizei hat klare Regeln
Anders sieht die Lage dagegen bei der Polizei in Schwerte aus. Auf Nachfrage beim Innenministerium des Landes NRW heißt es: „Im Erlasswege wurde allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, im Dienst berauschende Mittel, insbesondere Cannabis, zu konsumieren.“ Dies gelte in besonderem Maße für Bedienstete, die während der Arbeit Waffen oder Fahrzeuge führen.
Privater Konsum müsse dagegen mit der „Hingabepflicht“ vereinbar sein, dürfe also die arbeitsvertragliche Leistung nicht beeinflussen. Das Innenministerium stellt aber klar: „Sofern keine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung im Dienst vorliegt, ist der freizeitmäßige Konsum von berauschenden Mitteln erlaubt.“
Wie die Regelungen bei den Schwerter Arbeitgebern künftig aussehen, ist demnach noch weitgehend unklar. Die IHK weist allerdings darauf hin, dass arbeitsrechtliche Verletzungen durch Cannabis-Konsum im Zweifelsfall zur Kündigung führen können, auch wenn es kein offizielles Verbot im Betrieb gibt. Vergleichbare Wertungen bestünden bereits für Alkohol am Arbeitsplatz.
Sie leiten einen Betrieb in Schwerte und haben bereits klare Regelungen für den Cannabis-Konsum ihrer Mitarbeitenden gefunden? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an schwerte@ruhrnachrichten.de und berichten uns davon.