Prozess um Busticket für Schüler beendet Wie Jugendliche in Westhofen davon profitieren können

Prozess um Busticket für Schüler in Westhofen beendet: Das Urteil
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Im Mai 2023 hatte sich die Westhofenerin Anke Koch an unsere Redaktion gewandt. Grund dafür war die Ablehnung einer ÖPNV-Karte für den Schulweg ihrer Tochter zwischen Westhofen und Schwerte. Oberstufenschülerinnen und -schüler müssen dafür mindestens fünf Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen – Unterstufenschüler nur drei Kilometer. Mit dem Erreichen der Oberstufe endete somit auch die Fahrkartenverlängerung von Anke Kochs Tochter.

Anders sieht die Lage aus, wenn der Schulweg als „besonders gefährlich“ eingestuft ist. Trotz mehreren Unfällen, darunter ein tödlicher, an der Hagener Straße in Westhofen, ging die Stadt nicht auf ihre Fahrkostenübernahme ein. Anke Koch entschied sich dazu, per Klageschrift rechtlich gegen die Entscheidung der Verwaltung vorzugehen. Nun gibt es ein Urteil im Prozess.

Entscheidung im Prozess

Das Ziel der zweifachen Mutter aus Westhofen war zu diesem Zeitpunkt, dass sowohl ihre Tochter als auch andere Westhofener Eltern und Schüler von ihrer Klageschrift profitieren können. Anke Koch verwies dabei auf die Gefährlichkeit der Hagener Straße, die aktuell die einzige Verbindung zwischen Westhofen und der Innenstadt ist. Fehlende Gehwege und fehlende Beleuchtungen könnten gerade in der dunklen Winterzeit zu großen Risiken führen.

Am 28. Dezember 2023 fällte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen schließlich eine Entscheidung. Anke Koch konnte einen teilweisen Erfolg erzielen. Die Stadt sei verpflichtet, der Westhofenerin für das laufende Schuljahr die Schülerfahrtkosten zumindest für die morgendliche Hinfahrt in den dunkleren Monaten von Oktober bis März rückwirkend zu erstatten. Im kommenden Schuljahr müsse sie allerdings eine erneute Kostenübernahme beantragen.

Vergleichbare Angebote

„Ich muss wohl für das nächste Jahr wieder einen Antrag einreichen“, sagt Anke Koch. „Eigentlich hatte ich gehofft, dass alle Westhofener davon profitieren können.“ Die Entscheidung könne ihrer Ansicht nach nicht für ihre eigenen Anliegen dienen. Dennoch sei sie froh, den Schritt gegangen zu sein.

„Ich bin auch erst einmal glücklich, dass ich zumindest einen Teilerfolg erzielen konnte.“ Um das Finanzielle sei es der zweifachen Mutter im Prozess nicht gegangen, sondern um den Grundsatz, dass die Stadt die Stelle für Kinder als nicht gefährlich einstufe. „Was das Geld angeht, geht es dabei ja wirklich nur um Peanuts.“

Auf Nachfrage bei der Stadt Schwerte ergibt sich, dass Kochs Urteil anderen Westhofener Eltern in einer vergleichbaren Situation dennoch weiterhelfen kann. „Wenn vergleichbare Angebote kommen, dann muss die Stadt diesen stattgeben“, räumt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous ein. Das gelte allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen der Angebote denen von Anke Kochs Tochter entsprechen.

Neuer Radweg in Planung

Ein Knackpunkt in der Diskussion ist der geplante Radweg an der L673 zwischen Westhofen und Schwerte, der zu Beginn des Jahres 2022 erstmals angekündigt wurde. Mit der Erstellung des Radweges würde die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs der Westhofener Schüler neu beurteilt werden müssen. „Mit dem Radweg ändern sich natürlich die Gegebenheiten“, erklärt Anke Koch. „Solange das Risiko für die Kinder sinkt, ist mir das sehr recht.“

Seit der Ankündigung vor zwei Jahren hörte man allerdings wenig von der Planung der Rad- und Fußgängerverbindung zwischen Stadtteil und Innenstadt. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Ingo Rous nun, dass die Stadt die Planung für den Radweg im Auftrag des Landesbetriebs Straßen.NRW bereits in Angriff genommen habe. „Die Planung ist extern vergeben und abgeschlossen. Wir stehen kurz vor der Ausschreibung, dann wird es weitergehen.“ Wann genau mit Bau und Fertigstellung zu rechnen ist, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

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