Zu Hunderten laufen Schulkinder täglich an der vermüllten Grünanlage vorbei. Die Kleinen auf dem Weg zur Albert-Schweitzer-Grundschule, die Älteren mehr oder weniger eilig unterwegs zum Unterricht im Friedrich-Bährens- oder Ruhrtal-Gymnasium.
Und jedes Mal müssen sie dabei auf die unübersehbaren, dicken Papierknäuel der kaputten Wahlplakate blicken, die nach der Vandalismus-Attacke vom Wochenende (25./26.1.) überall auf den „Park von Leppävirta“ genannten Rasenflächen in Schwerte herumliegen. Ihre großflächige Werbung haben die betroffenen Parteien blitzschnell erneuern lassen. Aber der Unrat ist achtlos zurückgelassen worden.
Pflichten sind klar geregelt
Vor den bunten Plakaten, auf der Vorzeigeseite, ist zwar alles wieder picobello. Dafür wirkt es hinter den Stellflächen aber geballt wie bei „Hempels unterm Sofa“. Aus den Augen, aus dem Sinn. Vorbildfunktion hätten sich verantwortungsbewusste Eltern wohl irgendwie anders vorgestellt, wenn sie ihre Jungen und Mädchen morgens mit der wiederkehrenden Mahnung aus dem Haus schicken: „Wirf das Bonbonpapier und die Butterbrottüte immer nur in den Mülleimer.“

Dabei sind die Pflichten und Zuständigkeiten rund um das Aufstellen von Großtafeln für die Bundestagswahl-Werbung von der Stadt klar geregelt. „Die jeweilige Werbetafel und die damit einhergehende Umgebung müssen stets in einem ordentlichen Zustand erhalten werden“, heißt es in den entsprechenden Richtlinien aus dem Rathaus, mit denen den Parteien die vorübergehende Nutzung bestimmter öffentlicher Flächen für das Plakatieren erlaubt wird.
Und weiter: „Der Gestattungsnehmer muss beschädigte oder zerstörte Anschlagstellen unverzüglich wiederherstellen lassen, um eine Verunstaltung des Stadtbildes zu vermeiden.“ Letzteres ist zwar geschehen, reicht aber für sich allein nicht aus.
Ordnungsamt im Einsatz
„Alles Papier et cetera, das liegenbleibt bei der Reparatur, müssen die Parteien entsorgen oder entsorgen lassen“, erläutert der Pressesprecher der Stadt Schwerte, Ingo Rous, auf Nachfrage. Ansonsten fordere das Ordnungsamt den Gestattungsnehmer auf, für Ordnung zu sorgen. Und wenn das immer noch nicht reiche, werde der Bauhof informiert, um den Unrat gegen Rechnung zu entsorgen.

Die Vandalen haben mit ihrer mutwilligen Zerstörungswut den betroffenen Parteien also gleich doppelten Schaden zugefügt. Einerseits entstehen unnötige Kosten für neue Plakate und deren fachgerechte Anbringung. Andererseits müssen die ehrenamtlichen Wahlkampfhelfer auch noch die zusätzliche Mühe auf sich nehmen, die Umgebung der Tafeln wieder aufzuräumen und anschließend die Abfälle vorschriftsmäßig zu entsorgen.