Bundestagswahlen

Briefwahl im Schwerter Rathaus ab dem 23. August – das müssen Sie beachten

Wer nicht auf die Bundestagswahlen am 26. September warten möchte, kann ab dem 23. August wieder per Briefwahl im Schwerter Rathaus wählen. Hier gibt es die wichtigsten Informationen.

von Klara Loser

Schwerte

, 23.08.2021 / Lesedauer: 3 min

Das Wahlteam der Stadt Schwerte mit Paula Arndt, Thomas Kordel und Alina Reichelt (v.l.). © Stadt Schwerte/Ingo Rous

Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. So lange müssen Schwerter und Schwererinnen nicht warten, wenn sie nicht direkt in ihrem Wahllokal wählen wollen.

Nachdem die Stadt Schwerte in der 33. Kalenderwoche an alle in der Ruhrstadt gemeldeten Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen verschickt hat, kann vom 23. August an wieder per Briefwahl direkt im Rathaus gewählt werden.

Die Briefwahlausgabe findet im Bürgersaal statt, der barrierefrei über den Parkplatz hinter dem Rathaus zu erreichen ist. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass der Parkplatz für die Stimmabgabe im Rathaus nicht öffentlich nutzbar ist. Die einzige Ausnahme ist der Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr.

Jedenfalls haben alle Schwerterinnen und Schwerter die Möglichkeit, sich vom 23. August an einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus ausstellen zu lassen und vor Ort zu wählen.

Das muss zur Beantragung beachtet werden

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wird entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis benötigt. Der Zutritt zur Briefwahlausgabe erfolgt unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Wie auch im vergangenen Jahr, dürfen Wählerinnen und Wähler ihren eigenen Kugelschreiber nutzen.

Die Öffnungszeiten für die Stimmabgabe im Rathaus sind montags bis mittwochs jeweils 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Neben der Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal hat jede in Schwerte wahlberechtigte Person auch die Möglichkeit, sich für die Briefwahl zu Hause zu entscheiden.

Wahlschein wird auch an Urlaubsadresse geschickt

Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadt Schwerte zurückzusenden. Der Wahlschein mit den entsprechenden Briewahlunterlagen wird den Antragstellerinnen und -stellern anschließend mit der Post nach Hause oder, wenn gewünscht, auch an eine abweichende Wohn- oder Urlaubsadresse geschickt.

Neben den bereits beschriebenen Wahlmöglichkeiten bietet die Stadt Schwerte auch wieder die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen über das Internet an. Hierzu wird auf der Homepage der Stadt unter www.schwerte.de ab 21. August 2021 eine Kachel zur Beantragung geschaltet.

Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht das Haupt- und Personalamt unter den Rufnummern (02304) 104-661 und -397 zur Verfügung.