„Du Schlampe“ Insasse (42) der JVA Schwerte beleidigt Freundin in einem Brief

„Du Schlampe“: Insasse (42) der JVA beleidigt Freundin in einem Brief
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Für Insassen einer Justizvollzugsanstalt (JVA) sind Briefe als Kontakt zur Außenwelt oft sehr wichtig. Dass die Schriftstücke aber auch für Straftaten verwendet werden können, zeigt ein Fall aus der JVA Schwerte.

Ein 42-Jähriger stand aus dem Gefängnis heraus in regelmäßigem Schriftkontakt mit seiner damaligen Freundin. In einem Brief vom 28. Juli 2023 hatte er für diese allerdings keine lieben Worte übrig.

„Wir schreiben uns nicht mehr“

Stattdessen betitelte er die Frau als „das Letzte“, „Schwanzlutscherin“ und „Schlampe“. Da dies Beleidigungen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, erstattete die Empfängerin Anzeige. Und so musste sich ihr inzwischen Ex-Lebensgefährte im Amtsgericht Schwerte verantworten. Er gab zu, den Brief so formuliert zu haben. Eine Begründung hatte er auch parat: „Sie hat meine Mutter beleidigt.“

Er habe sich bei seiner Ex für die Worte entschuldigt, so der 42-Jährige. „Wir schreiben uns jetzt nicht mehr.“ Zu 60 Tagessätzen à 5 Euro und damit zu 300 Euro Geldstrafe verurteilte die Richterin den Angeklagten. Für den Mann, der in der JVA etwa 100 Euro im Monat verdient, viel Geld.

Die Höhe der Strafe begründet sich mit dem kriminellen Vorleben des Angeklagten. 32 Eintragungen unter anderem wegen Drogenbesitzes, Diebstahls und Sachbeschädigung sind in seinem Vorstrafenregister zu finden.