Im Rahmen einer Zellenkontrolle war ein Insasse (28) der JVA Schwerte am Morgen des 27. Dezember 2023 ausgerastet. Er soll einem Justizvollzugsbeamten Wörter wie „Hund“, „Schwanz“ und „Hurensohn“ sowie den Satz „Wer hat den anal so hart rangenommen?“ entgegen geschmettert haben.
Wegen dieser Beleidigungen landete der 28-Jährige im Amtsgericht Schwerte. Dort gab er seinen Wutausbruch zu und erklärte, wie es dazu gekommen war: „Der Beamte hat Zellenkontrolle gemacht.“ Er selbst habe draußen vor der Zelle gestanden.
Angeblich Poster zerstört
Die Kontrolle habe nicht lange gedauert. Als er zurück in die Zelle gegangen sei, seien sein Schrank ausgeräumt, Bilder seiner Kinder und das eines verstorbenen Freundes von der Wand gerissen und Poster zerstört gewesen.
„Da habe ich mich total aufgeregt. Ich weiß, was ich gemacht habe, war nicht korrekt, aber ich fand das Verhalten respektlos. Die Fotos meiner Kinder einfach auf dem Boden. Ich habe doch momentan nur Bilder von ihnen.“
14 Vorstrafen, auch einschlägiger Art, hatte der 28-Jährige bereits. Die Richterin verurteilte den Mann zu drei Monaten Haft. „Ich gehe auf jeden Fall in Berufung. Für mich ist das zu viel, drei Monate“, kündigte der Angeklagte an.
Auch beim nächsten Prozess der Strafrichterin ging es um Beleidigung von Mitarbeitern der JVA Schwerte. Dieses Mal fielen die Ausdrücke „Hurensohn“ und „Bastard“.
Grund dieses Gefühlsausbruchs vom 28. September 2023 war nach Angaben des 22-jährigen Angeklagten eine verwehrte Freistunde. Er habe 23 Stunden in der Zelle gesessen. Und nur, weil er etwas zu spät aus der Zelle gekommen sei, habe er nicht mehr hinaus gedurft.
Der Angeklagte stritt ab, einen bestimmten Beamten konkret angesprochen zu haben. Vielmehr habe er auf die JVA im Ganzen geschimpft. „Es tut mir auch wirklich leid.“
„Sie machen nur ihren Job“
Ein als Zeuge geladener Justizvollzugsbeamter erklärte, dass entweder er oder sein Kollege gemeint gewesen sein müssten. Jedenfalls seien nur sie beide und der Angeklagte zu der Zeit anwesend gewesen.
Bei dem 22-Jährigen zierten bereits vor diesem Vorfall drei Eintragungen den Auszug vom Bundeszentralregister. Der Mann war in der Vergangenheit wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz – offenbar hatte er polnische Silvesterböller bei sich – und gefährlicher Körperverletzung aufgefallen.
Ihn verurteilte die Vorsitzende zu zwei Monaten Haft. „Die Beamten müssen sich das nicht gefallen lassen. Sie machen nur ihren Job“, so die Richterin. Auch der 22-Jährige kündigte an, mittels Berufung gegen das Urteil vorgehen zu wollen.