32-Jähriger wird ausfällig in Schwerter Krankenhaus Er spuckt Arzt ins Gesicht und beleidigt ihn

32-Jähriger soll Arzt ins Gesicht gespuckt und ihn beleidigt haben
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Strafrechtlich gesehen muss eine Beleidigung nicht immer in Form von gesprochenen oder geschriebenen Worten erfolgen. Auch das Anspucken fällt unter den Straftatbestand.

Weil das so ist, sollte sich ein 32-Jähriger im Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verantworten. Der Mann soll am 27. Juli 2024 im Krankenhaus in Schwerte einem Arzt zunächst ins Gesicht gespuckt und ihn anschließend noch als Wichser betitelt haben.

Angeklagter taucht nicht auf

Zu seinem Prozess taucht der Angeklagte nicht auf. Eine Entschuldigung dafür liegt dem Gericht nicht vor. Deshalb wird in Abwesenheit des Mannes ein Urteil gesprochen. Der Schwerter ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat bereits einige Vorstrafen wegen Drogendelikten und Körperverletzung in seinem Register. Zudem steht er wegen versuchtem Wohnungseinbruchs mit einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe unter laufender Bewährung.

Das führt letztlich dazu, dass der Angeklagte wegen der vorgeworfenen Spuckattacke einen Strafbefehl mit vier Monate Haft auf Bewährung kassiert. Will er nicht hinter Gitter, muss der Mann 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, mit einem Bewährungshelfer kooperieren, jeden Wohnungswechsel dem Gericht melden und sich für die Dauer von drei Jahren straffrei führen.