Darf ich auf meinem Grundstück einen Baum fällen, wann ich möchte? Ganz klar: Nein. Es gibt Regeln, die in der Baumschutzsatzung der Stadt Schwerte festgelegt sind. Damit soll die Natur geschützt werden, eine Naherholung soll garantiert sein und der artenreiche Baumbestanden gesichert sowie das Stadtklima verbessert werden.
Es kommt aber immer wieder vor, dass trotzdem Bäume illegal abgeholzt oder beschnitten werden. Zuletzt hat es in Schwerte-Villigst an der Letmather Straße so einen Fall gegeben: Am 1. März hat ein Baum kaum noch Äste, die Baumkrone fehlt. Bis auf den Stamm ist nahezu nichts mehr übrig. Das hat Konsequenzen: Laut Stadtsprecher Ingo Rous ist eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt worden.
Wir haben für Sie die wichtigsten Infos in einer Übersicht, was jeder rund um Fällungen und Baumschnitt in Schwerte beachten muss.
Unterscheiden die Richtlinien zwischen Privatgrundstück oder öffentlichem Raum?
„Nein, es macht keinen Unterschied“, erklärt die Stadt. Auch die Stadt dürfe nicht einfach Bäume, die auf einem städtischen Grundstück stehen, ohne Grund fällen.
In welchen Monaten darf ich meine Bäume fällen und Hecken zuschneiden?
Nach Angaben der Stadt sei es verboten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes, auf Plantagen oder in Gärten stehen, zu schneiden, zu kürzen oder zu beseitigen. Das gelte ebenfalls für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze. Laut Bundesnaturschutzgesetz sollen so wichtige Schutzräume für Lebewesen erhalten bleiben.
Wann muss ich eine Erlaubnis einholen, wenn ich meinen Baum fällen möchten?
Im Fokus stehen hier sogenannte „geschützte Bäume“. Eigentümer von geschützten Bäumen müssen sich eine Genehmigung der Stadt einholen, wenn sie die Bäume fällen oder den gesamten Aufbau des Baumes verändern möchten.
Die Stadt genehmige solche Fällungen, wenn der geschützte Baum beispielsweise krank ist oder der Baum eine Gefahr für Personen darstellt. Ein weiterer Grund sei beispielsweise auch, wenn der Baum vor einem Fenster steht und so nicht genügend Licht ins Zimmer dringen kann.

Welche Bäume sind geschützt?
Laut der Baumschutzsatzung sind in Schwerte Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter geschützt.
Bäume mit mehreren Stämmen seien geschützt, wenn die Summe der einzelnen Stämme insgesamt 80 Zentimeter und ein einzelner Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweise.
Wie kann ich eine Genehmigung beantragen?
Eine Befreiung der Richtlinien müsse schriftlich bei der Stadt Schwerte beantragt werden. Neben dem Antrag soll ein Lageplan beigefügt werden, wie aus der Baumschutzsatzung zu entnehmen ist. Aus diesem Lageplan sollte hervorgehen, um welche Baumart es sich handelt und wie groß er ist. Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung werde dann schriftlich erteilt.
Welche Konsequenzen hat unerlaubtes Baum fällen?
Personen, die unerlaubt einen geschützten Baum zerstören oder beseitigen, handeln ordnungswidrig. Solche Ordnungswidrigkeiten können zu einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Außerdem seien die Verantwortlichen der Bäume verpflichtet, einen gleichwertigen Baum zu pflanzen.