Vor knapp einem Jahr – an Christi Himmelfahrt 2023 (18. Mai) – war es zu einer brutalen Attacke am Hengsteysee gekommen, bei der der Besitzer des Cafés „Seeschlösschen“ in Herdecke schwer verletzt worden war.
Wie nun bekannt wurde, hat es in dieser Sache eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wetter gegeben. Verurteilt wurden zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung – allerdings handelt es sich dabei nicht, wie angenommen, um Vater und Sohn.
Nach damaligen Berichten der Kreispolizei Ennepe-Ruhr war der zu diesem Zeitpunkt 64-jährige Besitzer des Cafés, das sich auf der nördlichen Seite des Sees kurz hinter der Stadtgrenze zum Dortmunder Süden befindet, am Vatertag vergangenen Jahres von zwei Personen körperlich angegriffen, ins Wasser gestoßen und dabei schwer im Kopfbereich verletzt worden. Die Täter konnten nach dem brutalen Vorfall zunächst mit einem Schlauchboot fliehen, wurden jedoch später von der Polizei gestellt.
Schwere Kopfverletzungen
Zur Eskalation war es gekommen, nachdem das Opfer versucht hatte, eine Gruppe von Männern daran zu hindern, am „Mäuseturm“ – einem Brutplatz für Vögel und Fledermäuse – anzulegen. Nach Polizeiangaben waren die Angreifer zu diesem Zeitpunkt „leicht angetrunken“.
Nach dem Vorfall hatte sich das Opfer selbst aus dem Wasser retten können und war nach einer Erstversorgung durch einen Notarzt mit schweren Kopfverletzungen in eine Dortmunder Klinik eingeliefert worden.

Freiheitsstrafe zur Bewährung
Wie der Hagener Oberstaatsanwalt Dr. Pauli am Donnerstag (11.4.) auf Anfrage mitteilte, liegt inzwischen ein Urteil in dieser Sache vor. Es sei bereits am 6. Dezember nach einem Verhandlungstag gesprochen worden.
Demnach sind zwei Männer Ende 30 wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden – die setzte der zuständige Richter am Amtsgericht Wetter allerdings zur Bewährung aus.
Einer der Männer bekam elf Monate, der andere neun, beide Strafen seien bereits „in der Vollstreckung“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Täter aus Hagen
Um Vater und Sohn, wie die Polizei damals kurz nach der Tat mitteilte, handelt es sich bei den verurteilten Männern allerdings nicht. „Dem Namen nach sind das Brüder“, so Oberstaatsanwalt Pauli, der weitere Angaben zur Sache am Donnerstag nicht machte.
Den diesjährigen Vatertag dürften die beiden Täter aus Hagen angesichts ihrer laufenden Bewährung hoffentlich etwas ruhiger verbringen.