A1 bei Schwerte: Bergkamener (40) fällt der Polizei auf „Dummer Fehler, den ich gemacht habe“

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vater unter Drogen mit Sohn im Auto
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Zufällig gerät ein 40-Jähriger am Abend des 19. September 2023 auf der A1 Richtung Bremen auf Schwerter Stadtgebiet in eine Polizeikontrolle. Es kommt heraus, dass der Bergkamener aufgrund eines einmonatigen Fahrverbots gar nicht mit einem Auto hätte unterwegs sein dürfen. Zumindest nicht am Steuer.

Der 40-Jährige landet daher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte. „Es war ein dummer Fehler, den ich da gemacht habe. Ich musste meinen Sohn abholen. Ich habe es ihm versprochen. Meine Frau musste arbeiten. Es war zwei Tage vor Ende des Fahrverbots. Es war eine einmalige Sache“, räumt der Mann sein Fehlverhalten sofort ein. Er habe in dem Moment einfach keinen anderen Weg gesehen, das Versprechen seinem Kind gegenüber einzuhalten.

„Früher bin ich wild gefahren“

Strafrechtlich ist der Angeklagte bislang noch nicht aufgefallen. Dafür ist sein Verkehrsregister umso üppiger gefüllt. Immer wieder war er wegen zu hoher Geschwindigkeit und auch schon wegen Missachtung von Ampelrotlicht sanktioniert worden.

„Ja, ich bin früher wild gefahren. Ich bin jetzt in Behandlung wegen meines aufbrausenden Verhaltens“, erklärt der Mann dazu. Fünf Punkte hat er bereits. „Jetzt kommen wieder zwei dazu. Sie sind kurz davor, Ihren Führerschein zu verlieren“, mahnt der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Drogen nachgewiesen: „Vor der Fahrt nichts eingenommen“

Und noch etwas hält der Staatsanwalt dem 40-Jährigen vor: „Es ist nicht verantwortungsvoll, mit einem Kind im Auto unter Drogen zu fahren.“ Im Auto des Angehaltenen hatte die Polizei nämlich Cannabis und Utensilien gefunden, daraufhin eine Blutprobe entnommen. Dabei war im Körper des Mannes THC nachgewiesen worden.

Aufgrund der Menge ist das strafrechtlich nicht relevant, aber mit einem Bußgeld geahndet worden. „Ich habe vor der Fahrt nichts genommen“, beteuert der Angeklagte. Er konsumiere allerdings regelmäßig, muss er zugeben.

Die Drogen seien zu Hause aber kindersicher untergebracht. Gut sei es dennoch nicht, das wisse er, so der Bergkamener. „Selbst wenn Sie einen Tag vorher konsumieren, ist es noch im Blut“, klärt die Vorsitzende den Mann über die Dauer der Nachweisbarkeit auf.

30 Tagessätze zu 50 Euro und damit 1500 Euro Geldstrafe lautet am Ende die richterliche Entscheidung. Sowohl der Angeklagte, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft verzichten auf die Einlegung von Rechtsmittel. Damit ist das Urteil mit Ende der Sitzung rechtskräftig.