Mann (31) tauscht Fahrerplatz während der Fahrt auf der A1 „Musste Express-Paket ausliefern“

Mann (31) tauscht Fahrerplatz während der Fahrt auf der A1
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Es ist ein äußerst gefährliches Manöver, das zwei Männer am 5. Mai 2023 auf der A1 Richtung Köln auf Schwerter Stadtgebiet vollführen. In dem Fahrzeug eines Paketzustellers sollen sie bei etwa 75 Kilometern pro Stunde die Plätze in der Fahrerkabine gewechselt haben. Grund: Der Mann, der ursprünglich am Steuer gesessen hat, hatte seine Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg verloren. Als er eine Polizeistreife hinter sich bemerkt, die dann überholt und sich vor ihn setzt, gerät der 31-Jährige in Panik.

Kameras des Polizeiwagens zeichnen alles auf

Der Essener tauscht mit seinem mitfahrenden Onkel den Platz. Dabei verfehlt das Fahrzeug nur knapp die Leitplanke. Die gefährliche Aktion ist völlig unnötig. Die Polizisten sehen beim Überholen ganz deutlich den 31-Jährigen hinterm Lenkrad.

Durch den Rückspiegel beobachten sie zudem den Platzwechsel der beiden Männer. Und: Kameras vorn und hinten im Streifenwagen haben alles aufgezeichnet.

Im folgenden Prozess im Amtsgericht Schwerte musste sich der 31-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Sein Verteidiger ergriff zunächst das Wort: „Wir können es kurz machen, er ist gefahren.“

Der Angeklagte selbst erklärte, dass er an dem Tag ein Express-Paket hätte ausliefern müssen. Bei Unpünktlichkeit hätte es 500 Euro Strafe von DPD gegeben. „Das wollte ich verhindern. Mein Onkel konnte nicht so gut fahren. Deshalb hab ich das gemacht“, sagte der Angeklagte.

Gefängnis hatte ihn „sehr beeindruckt“

Er hat schon viele Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine wegen Einschleusens von Ausländern in seinem Auszug des Bundeszentralregisters stehen. Das strafrechtliche Vorleben des Mannes hätte einen Aufenthalt im Gefängnis gerechtfertigt. Aber: Nach dem Tag des Fahrerwechsels hatte der Angeklagte wegen eines anderen Falls von Fahren ohne Fahrerlaubnis zwei Monate hinter Gittern verbracht. „Das hat ihn sehr beeindruckt“, betonte der Verteidiger.

Die Richterin berücksichtigte die verbüßte Haftstrafe, verurteilte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vier Monate Freiheitsstrafe, setzte diese aber zur Bewährung aus.

Will er nicht wieder ins Gefängnis, muss der 31-Jährige mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und sich drei Jahre straffrei führen. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. „Vielen Dank, dass Sie mir die Chance geben“, verabschiedete sich der Essener von der Vorsitzenden.