
© Dagmar Hornung
64-Jährige wird beim Äpfelpflücken umgefahren: mehrere Brüche und Operationen
Gerichtsprozess
Eigentlich wollte ein Ehepaar nur entspannt Obst ernten. Dann kam es plötzlich zu einem Unfall mit einem Radfahrer. Nun standen die Beteiligten wegen der folgenschweren Kollision vor Gericht.
Auf dem Prozessionsweg im Fröndenberger Ortsteil Bausenhagen kam es im vergangenen Jahr zu einer folgenschweren Kollision zwischen einem Radfahrer und einer Fußgängerin. Der Radfahrer stand nun vor Gericht. Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.
Es sollte nur ein schöner Herbsttag werden und endete mit einem bösen Unfall. Der 56-Jährige aus Schwerte war am späten Mittag des 12. September mit seinem Rad unterwegs, die 64-Jährige aus Wickede wollte mit ihrem Mann Obst pflücken. Auf dem Prozessionsweg kreuzten sich ihre Wege. Das Paar war gerade mit einem langen Pflücker dabei, Äpfel zu ernten, als der Schwerter mit seinem Fahrrad kam.
„Damit habe ich nicht gerechnet“
Laut Anklage passte er seine Geschwindigkeit nicht an und hielt auch nicht den erforderlichen Abstand. Fakt ist, bei dem Zusammenstoß wurde die 64-Jährige schwer verletzt, erlitt Frakturen und Prellungen, benötigte etliche Operationen und kämpft noch heute mit den Folgen. Der Fahrradfahrer wurde allerdings ebenfalls verletzt.
Nun wurde der Fall im Amtsgericht Unna verhandelt. Der angeklagte Mann aus Schwerte beteuerte, nicht zu schnell gefahren zu sein, den Abstand gehalten und noch „Vorsicht!“ gerufen zu haben. Dann habe sich die Frau allerdings in seine Fahrlinie bewegt. „Dieser plötzliche Schritt – damit habe ich nicht gerechnet.“
Davon ganz unbenommen, brachte er später sein Bedauern zum Ausdruck: „Ich kann jetzt nur die Gelegenheit nutzen, mich herzlich zu entschuldigen. Ich habe das so nicht gewollt.“
Rufen und Vorbeifahren reicht nicht aus
Die 64-Jährige versicherte indes im Zeugenstand, nah am Wegesrand gestanden zu haben. „Das ist ganz sicher so.“ Fortbewegt habe sie sich auch nicht. Einen Ruf habe sie nicht gehört. Vielmehr habe sie plötzlich auf der Straße gelegen. Ihr Mann versicherte kurz darauf, dass der Radfahrer vorbeigerast sei. Außerdem bestätigte er, dass sie beide tatsächlich nah am Rand gestanden hätten.
Der Verteidiger sprach am Ende von einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem beide verletzt wurden. Die Richterin betonte, dass es aber nicht ausreiche, kurz zu rufen und vorbeizufahren. Der Angeklagte hätte zur Not komplett abbremsen und sein Rad vorbeischieben müssen.
Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe
In Anbetracht der Tatsache, dass beide bei dem Unfall verletzt worden seien und der 56-Jährige bislang strafrechtlich auch noch nie in Erscheinung getreten sei, sei aber schon noch von einer etwas geringeren Schuld auszugehen.
Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt – allerdings mit Auflage: Innerhalb von sechs Monaten soll der Mann aus Schwerte 2000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffene zahlen. Sobald dieses Geld geflossen ist, kann die Akte endgültig zugeklappt werden.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
