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4,10 Euro nicht gezahlt: Notorischer Schwarzfahrer aus Schwerte (62) zu 18 Monaten Haft verurteilt
Fahren ohne Fahrschein
Wegen wiederholten Schwarzfahrens muss ein 62-jähriger Schwerter insgesamt 18 Monate ins Gefängnis. Job und Wohnung wird er verlieren. Den Vorwurf stritt der Mann nicht ab.
Die Ratlosigkeit der Prozess-Beteiligten im Amtsgericht Schwerte gegen einen 62-Jährigen war fast greifbar. Seit 47 Jahren ist der Mann im selben Betrieb tätig, hat noch drei Jahre bis zur Rente vor sich. Doch jetzt hat er sich wegen 4,10 Euro alles verbaut.
Zum wiederholten Male ohne Fahrschein
Am 3. November vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in der Bahn von Ergste nach Iserlohn ohne Fahrschein erwischt. „Bei 4,10 Euro würde man mit einem Ersttäter gar nicht sprechen“, erklärte die Richterin im Amtsgericht, wo sich der Mann wegen Erschleichens von Leistungen verantworten musste.
Aber: „Wir haben uns ja schon ein paarmal hier gesehen. Sie stehen unter Bewährung. Es sind noch drei Bewährungen offen“, erklärte die Vorsitzende, warum sich der Schwerter wegen einer solchen „Lappalie“ vor Gericht wiederfand.
Tatsächlich war der Mann seit 2017 immer wieder ohne Fahrschein erwischt worden. Acht Vorstrafen hat er seither angesammelt. Aus den anfänglich niedrigen Geldstrafen für die Schwarzfahrten wurden Bewährungsstrafen. Dieses Mal endet es nicht so glimpflich für den 62-Jährigen. Die Vorstrafen seien einfach zu gravierend, um noch einmal ein Auge zudrücken zu können, so die Richterin.
Angeklagter war zur Tatzeit auf Bewährung
Sie verurteilte den Mann am Ende zu drei Monaten Haft ohne Bewährung – weil er 4,10 Euro Fahrtgeld nicht gezahlt hatte. Doch die drei Monate sind gar nicht das Problem des Mannes.
Zur Tatzeit war der Schwerter auf Bewährung. Am Tattag war er gerade auf dem Weg zu seiner Bewährungshelferin. Mit der aktuellen Strafe ohne Bewährung hat der Angeklagte nun zusätzlich 15 Monate Gefängnis aus den drei vorangegangenen Urteilen vor der Brust.
Damit steht fest, dass er seinen Job ebenso verlieren wird wie seine Wohnung. „Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so notorisch schwarzfahren kann. Ich finde auch, fürs Schwarzfahren muss keiner ins Gefängnis gehen. Aber irgendwann ist einfach das Ende der Fahnenstange erreicht. Sie sind Bewährungsversager und das dreifach. Eine vierte Bewährung kann ich Ihnen nicht geben“, brachte es die Richterin auf den Punkt. Er habe so lange hart in seinem Beruf gearbeitet und sei nun kurz vor der Rente noch auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Das sei unfassbar, konnte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Verhalten des Mannes nicht nachvollziehen. Warum er schwarz gefahren war, konnte der 62-Jähriger nicht erklären. Er erinnere sich gar nicht mehr an den Vorfall. Aber wenn der Kontrolleur es so notiert hatte, wird es wohl auch so gewesen sein, stritt der Angeklagte den Vorwurf nicht ab.
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
