Ein Ladendetektiv hatte die drei jungen Männer beim Stehlen erwischt. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Drogen gefunden
Junge Schwerter bei Diebstahl erwischt – Ladendetektiv findet rote Tabletten
Drei junge Schwerter werden bei einem Ladendiebstahl erwischt. Doch dann kommt es noch viel dicker. Ein 15-Jähriger beschuldigt einen anderen, ihn zum Drogenverkauf gezwungen zu haben.
Die Anklage hatte es in sich: Einem 24-Jährigen aus Schwerte war vorgeworfen worden, einen 15-Jährigen zum Verkauf von Drogen gezwungen zu haben. Im Prozess am Hagener Landgericht ließ sich das am Ende jedoch nicht sicher beweisen. Verurteilt wurde der Angeklagte trotzdem.
Ein Jahr Haft auf Bewährung: So lautete das Urteil der 9. Strafkammer. Hinter der Couch des Schwerters waren bei einer Wohnungsdurchsuchung rund 120 Gramm Marihuana gefunden worden.
Beim Diebstahl erwischt
Dass er überhaupt ins Visier der Ermittler geraten ist, hat mit einem Ladendiebstahl zu tun. Der 24-Jährige hatte mit zwei Freunden versucht, in einem Baumarkt Spraydosen mit mattroter Farbe zu klauen. Angeblich sollte damit ein Roller umlackiert werden, der offenbar ebenfalls aus einem Diebstahl stammte.
Mit dabei war auch der damals 15-Jährige, der auch gleich erwischt wurde. „Die drei sind da immer an den Regalen auf- und abgelaufen“, erinnerte sich der Ladendetektiv bei seiner Zeugenbefragung.
„Ich hatte Angst vor ihm“
Noch mehr hatte er sich allerdings gewundert, als bei der Durchsuchung in seinem Büro auch noch fünf rote Tablettenkapseln zum Vorschein kamen, die der 15-Jährige in einer Bauchtasche bei sich trug.
Für die Polizei war der Fall dadurch sofort vom Ladendiebstahl zum mutmaßlichen Rauschgifthandel hochgestuft worden. Vor allem auch deshalb, weil der 15-Jährige bei seiner Vernehmung erzählte, dass er von dem nun Angeklagten gezwungen worden sei, das Rauschgift zu verkaufen. „Ich wollte das nicht, aber er hat gedroht, mich zu schlagen“, sagte er den Beamten. „Ich hatte Angst vor ihm, weil mein Bruder mir gesagt hat, dass er gewalttätig ist.“
Daraufhin hatte die Polizei dann auch die Wohnung des 24-jährigen Schwerters durchsucht und dabei das Marihuana gefunden.
Für den Eigenkonsum
Im Prozess hatte der 15-Jährige seine Anschuldigungen allerdings nicht wiederholen wollen. Ein anderer Zeuge wollte sich nicht mehr erinnern können.
Am Ende musste sogar unklar bleiben, ob der Schwerter überhaupt mit Drogen gehandelt hat.
Anhaltspunkte dafür waren nicht gefunden worden: keine wiederverschließbaren Plastiktütchen, keine Waage, kein Chat-Verkehr im Handy. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Drogen für den Eigenkonsum bestimmt waren“, so Richter Christian Hoppe bei der Urteilsbegründung.
Jeden Monat zum Test
Neben der Bewährungsstrafe, in die auch noch ein älteres Urteil mit einbezogen wurde, haben die Richter zusätzlich die Ableistung von hundert Sozialstunden angeordnet. Außerdem darf der 24-Jährige keine Drogen mehr konsumieren. In den nächsten drei Jahren muss er einmal pro Monat zum Drogenscreening. Wird er positiv getestet, muss er möglicherweise doch noch ins Gefängnis.
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