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Wolfsgebiet: Gen-Analyse nach Pony-Rissen bringt eine Überraschung
Wolfsgebiet Schermbeck
Für drei weitere Pony-Risse liegen nun die Ergebnisse der genetischen Analyse vor und bringen eine Überraschung. Außerdem kommt das Rechtsgutachten zum Wolf zu einem eindeutigen Schluss.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Ergebnisse der Gen-Analysen nach den Pony-Rissen veröffentlicht. Am 11., 20. und am 22. Oktober 2021 wurde im Wolfsgebiet Schermbeck jeweils ein Pony gerissen, ein weiteres wurde am 21. Oktober am Hinterlauf verletzt.
„Durch Genetikproben konnten in allen vier Fällen Wölfe als Verursacher nachgewiesen werden“, so das Umweltministerium. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und Senckenberg Forschungsinstitut konnte für die Übergriffe am 20. und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen werden.
Für die Risse am 11. und 22. Oktober konnte kein bestimmter Wolf nachgewiesen werden. Sicher ist, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober und 3. November sind noch in der Bearbeitung.
„Schwere emotionale Belastung“
Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Übergriffe seit Oktober dieses Jahres auf Kleinpferde erfüllen uns mit Sorge. Für die betroffenen Tierhalter stellen die Verluste eine schwere emotionale Belastung dar.“
Die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hat das Umweltministerium bewegt, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass „davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, sodass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt ist“.
Abschuss wäre nicht rechtssicher
Heißt: Ein Abschuss von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck ist auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich. So hatte es auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gesehen. „Zumutbare Alternativen sind Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden“, so das Ministerium.
Um dies zu ändern, wolle die Landesregierung künftig Halter von Kleinpferden finanziell unterstützen, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. So wird das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen, mit dem Ziel, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere zu fördern. Der Schutz der Pferde im Wolfsgebiet Schermbeck soll 7,5 Millionen Euro kosten, laut Schätzung des Ministeriums.
Tiere nachts in den Stall
Heinen-Esser: „Eine Entnahme von Wölfen in Schermbeck ist nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht möglich. Umso wichtiger ist es, die Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend zu zäunen und in den dunklen Tag- und Nachtstunden nach Möglichkeit in einen Stall zu verbringen.“
Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten nicht alleine tragen müssen, unterstütze die Landesregierung die Halter auf vielfältige Weise. Neben den erweiterten Förder- und Beratungsangeboten prüft das Ministerium derzeit, wie die Organisationsstruktur auf der Landesebene verstärkt und das Wolfsmanagement optimiert werden kann.
Ministerin Heinen-Esser: „Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so angst- und konfliktfrei wie möglich zu gestalten.“
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
