Warum muss man Briefwahl beantragen, wenn nichts anderes möglich ist?

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Warum muss man Briefwahl beantragen, wenn nichts anderes möglich ist?

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Nur als Briefwahl wird der Ratsbürgerentscheid zum Bildungszentrum durchgeführt. Warum müssen Bürger dann erst die Briefwahl beantragen, wenn der Gang zur Wahlurne sowieso ausfällt?

Schermbeck

, 05.06.2020, 13:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Diese Frage stellte die politikinteressierte Schermbeckerin Elke Kliemt bei der Bürgerfragestunde am Ende des Bauausschusses. Den Neubau eines Bildungszentrums mit integrierter Grundschule fordern drei Mitglieder der Partei „Die Partei“. Ursprünglich als Bürgerbegehren geplant, wurde dieses Anliegen vom Rat in der Coronakrise in einen Ratsbürgerentscheid umgewandelt, der ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird.

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Kliemt erhielt auf ihre Frage von Bürgermeister Mike Rexforth die Antwort, dass dies gegen die Satzung der Gemeinde verstoße. Außerdem würden unnötige Kosten produziert. Denn die Erfahrung zeige, dass das Interesse bei solchen Abstimmungen „deutlich geringer ist als bei einer Kommunalwahl“. Gleichwohl betonte Rexforth die Wichtigkeit des Ratsbürgerentscheids, für den Stimmbriefe bis zum 26. Juli (16 Uhr) im Rathaus eingegangen sein müssen.

Womöglich würde die Wahlbeteiligung ja steigen, wenn der Umweg über den Briefwahlantrag entfiele? Wäre es noch möglich, die Satzung zu ändern? Jan Böcker von der Verwaltung verneint: Dies könne nur der Rat entscheiden - und die Vorbereitungen für den Ratsbürgerentscheid seien aufgrund der derzeit geltenden Satzung angelaufen.

Fast 25.000 Euro Kosten für Porto und Druck

Die Portokosten für das Verschicken von Briefabstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten ohne Antrag würden laut Böcker „bei gut 19.000 Euro liegen“. Hinzu kämen Druckkosten (etwa 5800 Euro), „die aber unabhängig von einem Versand der Abstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten in jedem Fall anfallen“.

Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Gemeinde beim vorliegenden Ratsbürgerentscheid? Laut Böcker kann die exakte Zahl der Abstimmungsberechtigten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Die Gesamtkosten würden sich überwiegend aus Porto- und Druckkosten zusammensetzen, so Böcker, der bei einer angenommenen Beteiligung von 50 Prozent der Abstimmungsberechtigten rund 15.500 Euro Kosten für die Gemeinde erwartet. „Personalkosten sind in beiden Varianten nicht enthalten.“

Briefwahlunterlagen für alle hätten viel Arbeit verursacht

Deutlich höhere Personalkosten seien aber zu erwarten gewesen, wenn ohne Antrag Briefabstimmungsunterlagen an alle verschickt worden wären, so Böcker.

Denn dann hätte „ein Versand an alle Abstimmungsberechtigten nicht mit Unterstützung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) erfolgen“ können. Die „Poststraße“ im Rechenzentrum, die etwa auch das Falten und Kuvertieren übernimmt, sei für diese Menge nicht ausgelegt. Heißt: Die Unterlagen hätten im Schermbecker Rathaus manuell versandfertig gemacht werden müssen.

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