Weil die Verwaltung ihre Anträge „nicht behandelt“, hat die Fraktion der Grünen Klage gegen Schermbecks Verwaltungschef, Bürgermeister Mike Rexforth, eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf wurde nun am vergangenen Montag (6. Februar) bei einem Erörterungstermin eine Entscheidung gefällt.
Die Grünen-Fraktion in Schermbeck bemängelte, dass die Verwaltung der Gemeinde in Ausschusssitzungen Anträge von ihnen nicht wortgetreu hat aufnehmen lassen. Vielmehr ließ die Verwaltung den jeweiligen Ausschuss nur darüber abstimmen, ob die Verwaltung sich überhaupt mit dem Antrag beschäftigen solle. Zweimal ist das vorgekommen.
Mitte Dezember 2022 hatte die Grünen-Fraktion Bürgermeister Mike Rexforth um Mitteilung gebeten, ob die Verwaltung weiter so vorgehen wolle. Sie setzte dem Bürgermeister eine Antwortfrist bis zum 13. Januar. Diese ließ Rexforth verstreichen. Deshalb klagten die Grünen nun vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Kein „Vorprüfungsrecht“
Ein von der Gemeinde Schermbeck beauftragter Anwalt äußerte Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit des Begehrens, sagte Ulrike Trick, Fraktionssprecherin der Schermbecker Grünen, auf Anfrage dieser Redaktion. „Das Gericht hat das allerdings anders gesehen.“ Der Bürgermeister habe dementsprechend kein „Vorprüfungsrecht“ für Anträge. „Die Verwaltung hat für Abänderungen unserer Anträge keinen Spielraum“, erklärte Trick.
Sprich: Die Verwaltung muss die Anträge der Grünen-Fraktion wortgetreu auf die Tagesordnung bringen und darüber abstimmen lassen. Die Verwaltung muss dazu eine Sachdarstellung abgeben.
Die Sachdarstellung war mit der Grund, warum die Gemeinde Schermbeck das andere Modell in jüngster Vergangenheit nutzte. Ist es nämlich wahrscheinlich, dass ein Antrag nicht angenommen wird, spart sich die Verwaltung mit dem Modell, das nun vor Gericht gescheitert ist, Arbeitszeit.
Verwaltung ändert Verfahren
Gerd Abelt, Allgemeiner Vertreter von Bürgermeister Mike Rexforth, erklärte auf Anfrage dieser Redaktion: „Das Verfahren ist beendet worden. Wir haben uns in Absprache mit der Richterin geeinigt, wie mit Fraktionsanträgen zu verfahren ist. Das lassen wir nun in die Geschäftsordnung einfließen.“
Die Verwaltung wird zukünftig alle Anträge wortgetreu in die Beschlussvorlagen übernehmen. Zu diesen wird die Verwaltung eine Einschätzung in der Sachdarstellung zum Antrag geben. In der könne sie auch dazu raten, einen Beschluss später zu fassen, wenn der Antrag in der Kürze der Zeit nicht zu bearbeiten war, erklärte Abelt.
Die Kosten für den Prozess zahlt die Gemeinde Schermbeck vollständig. Grünen-Fraktionssprecherin Trick: „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung Mustercharakter hat.“
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