
© Berthold Fehmer (Archiv)
Verwaltung hält Bürgerbegehren zu Grundschul-Standorten für unzulässig
Grundschule Schermbeck
Die Verwaltung hält das von der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig. Das sind die Gründe.
Die organisatorisch zusammengelegte Grundschule Schermbeck will laut Beschluss der Lehrer und Eltern auch räumlich zusammengelegt werden. Dagegen hatte Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ protestiert und angekündigt, die Bürger über diese Frage abstimmen lassen zu wollen.
Das war die Fragestellung
Die Fragestellung lautete: „Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des katholischen Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen Gemeinschaftsgrundschulen in der derzeitigen Form und unter Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats aus der Sitzung vom 9. Oktober 2019?“ An diesem Tag hatte der Rat die Zusammenlegung an einem Standort beschlossen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich der Bürgerinitiative die gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung übermittelt. Demnach würde ein erfolgreiches Bürgerbegehren Kosten von rund 5,16 Millionen Euro (Sanierung, Barrierefreiheit, Digitalisierung, Aufstellung von Containern für etwa anderthalb Jahre) nach sich ziehen. Jährlich kämen etwa 550.000 Euro als Unterhaltungskosten für beide Standorte hinzu.
43 Unterschriften
Dabei teilte die Verwaltung auch mit, welche Probleme sie zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sieht. Die BI beantragte daraufhin Mitte Dezember die Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - beigefügt waren 43 Unterschriften.
„Die Bürger müssen schon aus der Fragestellung erkennen können, für oder gegen sie was ihre Stimme abgeben“, so Theresia Meyer von der Verwaltung. Missverstanden werden könne die Formulierung der Weiterführung „in der derzeitigen Form“. Meyer: „Die Fragestellung lässt insbesondere den anfallenden Sanierungsaufwand komplett außen vor.“ Dies könne so verstanden werden, als müssten die Standorte nicht saniert werden.
Begründung „in tragenden Elementen unrichtig“
In der Begründung des Bürgerbegehrens führt die BI an, der Rat habe einen Neubau an der Weseler Straße beschlossen. Bislang wurde aber kein Neubau beschlossen, sondern die Prüfung einer Variante, die einen Teilabriss und -neubau sowie den Erhalt einiger Gebäude vorsieht. Deshalb sei die Begründung „in tragenden Elementen unrichtig“, so Meyer.
Zudem habe die BI nicht die komplette Kostenschätzung der Gemeinde übernommen, so Meyer. Nur die Sanierungskosten, nicht aber die Unterhaltungskosten pro Jahr hatte die BI auf die Unterschriftenliste gedruckt.
Deshalb wird dem Rat empfohlen, in seiner Sitzung am 30. Januar den Antrag der Bürgerinitiative als unzulässig zurückzuweisen.
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
