Bereits seit 2017 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der Kommunen umsatzsteuerpflichtig sind: Kreise, Städte und Gemeinden müssen eine Umsatzsteuer auf Geschäfte, Leistungen oder Veranstaltungen abführen, wenn diese grundsätzlich auch von privaten Unternehmen angeboten werden könnten.
Die Umsetzung sollte bis 2020 geschehen, wegen der Corona-Pandemie wurde die Übergangsphase jedoch zweimal um zwei Jahre verlängert. Nun soll die Neuregelung ab 2025 greifen. Wie ist die Gemeinde Schermbeck darauf vorbereitet?
Auf Nachfrage der Redaktion schreibt der Kämmerer der Gemeinde, Alexander Thomann, dass das Thema Umsatzsteuer für die Gemeinde Schermbeck nicht neu sei: „Im Bereich der Altpapierverwertung führen wir schon seit einigen Jahren einen Betrieb gewerblicher Art, bei dem Umsatzsteuer auf die dort anfallenden Erträge an das Finanzamt abgeführt werden.“
„Nur wenig betroffen“
Mit Blick auf die angekündigte Neuregelung habe die Gemeinde bereits vor längerer Zeit die Voraussetzungen geschaffen. Eine Analyse habe ergeben, dass die Umsatzsteuerpflicht nur wenige Erträge betreffe: „Das wäre zum Beispiel die Vermietung der Ehemaligen Reformierten Kirche oder etwa Verkaufserlöse im Tourismusbereich.“
Tätigkeiten wie Abwassergebühren, Bußgelder oder ähnliches wären in Schermbeck laut Thomann nicht betroffen. Auch Einsätze der Feuerwehr oder des Bauhofs wären keine steuerbaren Leistungen.
Relevant werde die neu geregelte Umsatzsteuerpflicht im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit, wenn andere umsatzsteuerpflichtig werden würden und der Gemeinde dann die derzeit 19 Prozent zukünftig zusätzlich in Rechnung stellten.
Seit 2008 waren zum Beispiel die Kassengeschäfte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit von der Stadt Hamminkeln übernommen worden: „Da die Gemeinde Schermbeck dies zukünftig wieder selbst bearbeiten wird, entfällt damit eine Besteuerung dieser Leistung.“
Auch bei der Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), an das die Gemeinde Schermbeck angebunden ist, wirke die Umsatzsteuerpflicht: „Dienstleistungen an Kommunen, die selbst kein Mitglied sind, werden steuerbar. Da Schermbeck kein Mitglied ist, fällt zukünftig auf die vom KRZN erbrachten Dienstleistungen Umsatzsteuer an.“
Insgesamt erwarte die Gemeinde jedoch nur in „untergeordneten Teilbereichen“ Mehrkosten.