Wegen eines besonders schweren Falles von Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahls war ein Mann aus Schermbeck (41) vor dem Amtsgericht in Wesel angeklagt. Wie aus der Anklageschrift hervorging, soll der Mann mehrere Taten in kurzer Zeit begangen haben. Unter anderem soll er Angelzubehör, mehrere Fahrräder und acht Waffen gestohlen haben.
Dass ein Mann im Alter um die 40 Jahre beginnt, Diebstähle zu begehen, sei selten, sagte Michael Schwankl, der Dorstener Anwalt des Angeklagten. Der Grund dafür kam erst gegen Ende der Verhandlung ins Licht: Der Schermbecker war zur Zeit der Taten Amphetamin-abhängig. Um seine Drogensucht zu finanzieren, wollte er Diebesgut verkaufen. Mittlerweile habe er die Sucht mithilfe seiner neuen Lebensgefährtin aber abgelegt, sagte er vor Gericht aus.
Vor etwa eineinhalb Jahren ist der gelernte Anlagenmechaniker laut eigener Aussage arbeitslos geworden. Er führte die schwierige Lage wegen der Coronavirus-Pandemie und „Unstimmigkeiten“ als Gründe auf.
Viele Taten in kurzem Zeitraum
Die dem 41-Jährigen zur Last gelegten Taten: Anfang 2021 soll er Angelzubehör im Wert von 1.260 Euro in Schermbeck gestohlen haben, kurz darauf ein Pedelec in Schermbeck im Wert von fast 2.000 Euro.
Die dritte Tat ereignete sich im April 2021. Zusammen mit einem weiteren Täter soll er durch ein Fenster in ein Einfamilienhaus in Schermbeck eingedrungen sein. Dort haben die Täter laut Anklage einen großen Waffenschrank von der Wand gerissen und Waffen gestohlen. Einen kleineren Waffenschrank soll der Angeklagte mit einer Sackkarre weggeschafft haben und zudem ein Nachtsichtgerät und eine Kühltasche gestohlen haben. Insgesamt handelte es sich um acht Waffen und Munition im geschätzten Wert von 5000 Euro.
Die weiteren dem Angeklagten zur Last gelegten Fälle: ein weiteres gestohlenes Pedelec in Schermbeck im April 2021, ein Honig- und Geld-Diebstahl in einem Schermbecker Selbstbedienungsladen sowie – laut der zweiten Anklageschrift – gestohlenes Hundezubehör in Schermbeck, ein in Raesfeld-Erle gestohlenes E-Bike und zwei weitere in Schermbeck gestohlene E-Bikes.
Angeklagter geständig
Der Angeklagte zeigte sich im Laufe der Verhandlung geständig. Sowohl den Diebstahl des Angelzubehörs gab er zu, als auch den Einbruch und Waffendiebstahl in Schermbeck. Nachdem er sich auf einem Foto des Diebstahls in dem Selbstbedienungsladen sah, gab er auch dieses Delikt zu.
Die Fahrraddiebstähle habe er nicht begangen. Vielmehr habe er sie durch einen weiteren Mann bekommen, um sie zu verkaufen. Dass die Fahrräder gestohlen waren, habe er aber gewusst. Das wertete Richter Ralph Neddermeyer in seinem Urteil als Hehlerei.
Mit dem Diebstahl des Hundezubehörs habe er nichts zu tun, sagte der Angeklagte. In diesem Punkt wurde er freigesprochen..
Vorstrafe aus Dorsten
Durch das Geständnis ersparte der Angeklagte dem Gericht einen länger dauernden Prozess, bei dem viele Zeugen hätten gehört werden müssen, um die Fülle der angeklagten Taten zu entscheiden. Das wertete Richter Ralph Neddermeyer zu Gunsten des 41-Jährigen.
Zu seiner Last legte er ihm aber besonders die Schwere des Wohnungseinbruchdiebstahls von April 2021. Ins Urteil floss zudem ein Urteil vom Amtsgericht in Dorsten aus dem Jahr 2022, als der Angeklagte wegen schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden war.
Am Ende setzte sich die gesamte Haftstrafe aus Einzelstrafen der vielen Delikte sowie dem Urteil aus Dorsten zusammen. Gesamtergebnis: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zudem setzte das Gericht aufgrund der gestohlenen Gegenstände einen Einziehungswert von fast 12.000 Euro fest.
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