Neue Hausdächer sollten laut Ulrike Trick möglichst immer mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.

Neue Hausdächer sollten laut Ulrike Trick möglichst immer mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. © picture alliance/dpa

Ulrike Trick will Photovoltaik-Pflicht auf neuen Hausdächern

rnPhotovoltaik

Photovoltaik-Anlagen sollten auf Dächern neuer Häuser in Schermbeck laut Ulrike Trick (Grüne) zur Pflicht werden. Wie das erreicht werden soll und welche Ausnahmen möglich wären.

Schermbeck

, 17.08.2022, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen erinnert in ihrem Antrag an das Klimaschutzkonzept, zu dem sich der Rat im Jahr 2014 verpflichtet hat. Dort ist bis zum Jahr 2030 eine zehnprozentige Reduzierung des Stromverbrauchs als Ziel beschrieben bei gleichzeitiger hundertprozentiger Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien. Zudem wird ein zehnprozentiger Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung angestrebt.

Jetzt lesen

Für Trick steht fest, dass „weitreichende Maßnahmen in erheblich größerem Umfang als bisher erforderlich“ sind. Sie verweist auf einen Beschluss der Stadt Krefeld aus Mai 2022, in dem für den Neubau von Häusern Photovoltaik-Anlagen verpflichtend gemacht wurden.

„Sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz“

Trick erinnert an die von der Gemeinde geplanten neuen Baugebiete. „Ein solcher Beschluss würde erheblich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen und damit ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz sein.“

Im Einzelnen beantragen die Grünen deshalb, dass die Gemeinde beim Verkauf von eigenen Grundstücken die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäudedächern ab sofort verpflichtend festgeschrieben wird.

Verpachtung der Dachflächen soll möglich sein

Grundstückskäuferinnen und -käufer sollen dieser Pflicht aber auch dadurch nachkommen können, dass sie ihre Dachflächen verpachten, sodass Energieversorger oder Dritte die Anlagen installieren und betreiben können.

Fünf Gründe führen die Grünen an, in denen die Verpflichtung entfallen könnte. Zum einen bei einem Nachweis, dass die Photovoltaik-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverhältnismäßig wäre - festzustellen wäre dies „durch ein standardisiertes Berechnungsverfahren oder durch einen sachverständigen Gutachter“. Ebenfalls könnte die Verpflichtung entfallen, wenn die Wärmeversorgung zumindest anteilig durch eine solarthermische Anlage erfolgt.

Keine Pflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden

Weitere Gründe, von der Verpflichtung abzuweichen, wären für die Grünen, wenn Denkmalschutz oder städtebauliche Gründe den Photovoltaik-Anlagen entgegenstünden. Oder „wenn nachweislich eine technische oder rechtliche Unmöglichkeit vorliegt“.

Trick weist auch auf die Verpflichtung zum Recycling von PV-Anlagen hin. Sowie auf das Lieferkettengesetz („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeiden von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“), das ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gilt. „Ziel ist es, dass sich auch kleine und mittelständische Unternehmen diesen Zielen verpflichtet fühlen.“ Beraten wird der Antrag in der Sitzung des Bauausschusses am 24. August.