Schermbeck sucht ehrenamtliche Richter Schöffen-Interessierte können sich bewerben

Gemeinde Schermbeck sucht ehrenamtliche Richter
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Zum Urteil verhelfen und die Strafe für Verurteilte mitbestimmen? Als Schöffe ist das möglich. Die Gemeinde Schermbeck sucht nun im Zuge der Schöffenwahl 2023 in NRW Interessierte, die Schöffe werden wollen.

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. Er beurteilt zusammen mit dem Richter die Tat eines Angeklagten und legt das Ausmaß der Strafe fest. Um Schermbecker Schöffe zu werden, muss man mindestens 25 und darf maximal 65 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzung ist: Man muss in der Gemeinde Schermbeck wohnen.

Gesucht werden Bewerber, die am Amtsgericht Wesel und am Landgericht Duisburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bewerben kann man sich schriftlich bis zum 31. März bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich 3, Weseler Straße 2.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Die Gemeinde Schermbeck erläutert in einer Mitteilung, was ein Schöffe mitbringen muss: „Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt: das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.“

Ein entsprechendes Formular sowie nähere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck. Weitere Auskünfte erteilt Lena Möllmann, Tel. (02853) 910 123, E-Mail: lena.moellmann@schermbeck.de

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