Wann und wie dürfen Osterfeuer brennen? Gemeinde Schermbeck gibt Tipps

Wann und wie dürfen Osterfeuer brennen? Gemeinde gibt Tipps
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Mit dem nahenden Osterfest gibt die Gemeinde Schermbeck einige nützliche Hinweise für all diejenigen, die in diesem Jahr ein Osterfeuer entfachen wollen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn erlaubt sind ausschließlich sogenannte Brauchtumsfeuer, wie die Gemeindeverwaltung Schermbeck mitteilt.

Laut dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind durch eine in der Gemeinschaft verankerte Organisation, Glaubensgemeinschaft oder einen Verein organisiert.

Wichtig sei es, dass diese Feuer öffentlich zugänglich sind und nicht dazu missbraucht werden, pflanzliche Abfälle zu entsorgen. Wer diese Regel missachtet, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, warnt die Verwaltung.

Die Gemeinden haben deshalb ihre Sensoren auf Privatpersonen gerichtet, die vermeintliche Osterfeuer entzünden möchten, um heimlich Gartenabfälle zu verbrennen.

Kontrollmaßnahmen werden durch den Fachbereich Bürgerangelegenheiten der Gemeinde Schermbeck durchgeführt. Wer also in Schermbeck ein Feuer plant, sollte sichergehen, dass er die strengen Auflagen einhält.

Wann dürfen Osterfeuer brennen?

Osterfeuer dürfen ausschließlich von Karsamstag bis Ostermontag, also am 19., 20. und 21. April, abgebrannt werden. Es ist dabei ratsam, das Feuer erst kurz vor dem Entzünden zu schichten, denn aufgeschichtete Äste und Zweige könnten für Tiere als Unterschlupf oder Brutstätte dienen.

Die Herausforderungen der Brandwache sind keinesfalls zu unterschätzen. Die Flammen dürfen nur bei günstigen Wetterbedingungen entfacht werden. Starker Wind kann zu einem unerwünschten Funkenflug führen und stellt sowohl Mensch als auch Natur vor Gefahren. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss das Feuer bei aufkommendem starken Wind sofort gelöscht werden.

Anmeldung Osterfeuer

Wer ein Osterfeuer in Schermbeck abbrennen möchte, muss es bis spätestens 4. April, 13 Uhr, beim Bürgeramt der Gemeinde anmelden. Das erforderliche Formular ist entweder im Rathaus oder online verfügbar. Der Antrag und die damit verbundenen Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de erhältlich.