RVR-Planentwurf zur Windenergie Schermbecker Verwaltung findet Details „unverständlich“

Planentwurf zur Windenergie: Verwaltung findet Details „unverständlich“
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Bereits im Januar hatte die Verwaltung den Planungsausschuss informiert, dass die vom Bund forcierte Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus Auswirkungen für Schermbeck haben wird. Aufgrund des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und den Vorgaben des Landesentwicklungsplans soll der Regionalplan Ruhr dahingehend geändert werden, dass mehr Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen.

Im Änderungsentwurf werden in Schermbeck die bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen am Lühlerheimer Weg und am Bruchweg übernommen. Außerdem werden weitere Bereiche als „Beschleunigungsgebiete“ ausgewiesen: nördlich des Brüner Weges und des Lofkampsweges sowie um den Heideweg und Waldbachweg zwischen den Ortsteilen Bricht und Damm. Insgesamt 277 Hektar sollen damit als Beschleunigungsgebiet gekennzeichnet werden.

Stellungnahme der Gemeinde

Mit den neu ausgewiesenen Flächen hat die Verwaltung kein Problem, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die bereits vor der Sitzung des Planungsausschusses (6. März, 16 Uhr) an den RVR geschickt wurde. Die Stellungnahme ist vorbehaltlich des politischen Beschlusses - der RVR hatte den Antrag der Gemeinde zur Verlängerung der Beteiligungsfrist über den 3. März hinaus abgewiesen.

Ausdrücklich begrüßt die Gemeinde in der Stellungnahme die Änderung des Regionalplans und sieht in der Ausweisung zusätzlicher Windenergie-Gebiete „einen bedeutenden Schritt zur Förderung der nachhaltigen Energiegewinnung“.

Konzentrationszonen

Aber: Planungen für Windenergiebereiche gibt es in Schermbeck nicht erst seit Kurzem. Bereits 2015 waren unter hohem Aufwand „Konzentrationszonen“ bestimmt worden, die für Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollten. Die damals ausgewiesenen Bereiche am Krummeweg und Brömmelweg in Gahlen finden sich nun aber im RVR-Plan nicht mehr wieder. Was nicht bedeutet, dass dort keine Windräder mehr gebaut werden dürfen.

„Dennoch ist eine gewisse Benachteiligung dieser Bereiche im Vergleich zu den im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiebereichen festzustellen“, so die Verwaltung in der Vorlage für den Ausschuss, die beim RVR anregt, die Aufnahme der 8,2 Hektar am Brömmelweg und der 3,5 Hektar am Krummeweg in die Änderung des Regionalplans zu prüfen. Warum die Bereiche ausgenommen wurden, erscheine „unverständlich“, so die Verwaltung, weil die Bereiche die Vorgaben erfüllten.

Kein beschleunigtes Verfahren

Möglicherweise problematisch für Investoren, die dort ein neues Windrad bauen oder eine bestehende Anlage per „Repowering“ auf einen neuen Stand bringen wollen, ist allerdings, dass das „beschleunigte Verfahren“ für sie nicht gilt: Dies bezieht sich auf die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Natura-2000-Prüfungen, Artenschutzprüfungen sowie die Prüfung der Bewirtschaftungsziele, auf die in den Beschleunigungsgebieten verzichtet werden kann.

Der Aufwand, um eine Genehmigung zu bekommen, wäre an diesen Stellen also deutlich höher.