Versteckte Kamera im Badezimmer Schermbecker filmte seine Stieftöchter - Urteil

Urteil: Schermbecker filmte seine Stieftöchter heimlich im Badezimmer
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Cannabis, Patronen aus Bundeswehrbeständen und über 500 kinder- und jugendpornografische Bilddateien sowie 45 selbst gedrehte Videos fand die Polizei im November 2021 in der Wohnung eines damals 45 Jahre alten Mannes aus Schermbeck. Auf den Fotos und Videos waren hauptsächlich seine beiden minderjährigen Stiefkinder zu sehen.

Ehefrau und Kinder waren geschockt, der Mann zog nach der Durchsuchung sofort aus der gemeinsamen Wohnung aus. Inzwischen lebt er in einer anderen Stadt.

Schwere Kindheit

Wegen des Drogen-Anbaus war der Mann bereits im September 2022 zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun musste er sich vor dem Weseler Schöffengericht wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien, selbst gedrehter Videos und unsittlicher Berührung seiner damals 13 und 14 Jahre alten Stieftochter verantworten.

Laut eines Berichts der Rheinischen Post (RP) beschrieb der Angeklagte in einem persönlichen Brief seine schwierige Kindheit und Missbrauchserfahrungen durch seine Mutter, die ihn in einem Österreich-Urlaub missbraucht haben soll. Er habe in der Folge Drogen genommen und viele Pornos konsumiert, um seine Erlebnisse zu verdrängen, und er habe immer wieder unter Depressionen gelitten.

Videos haben „erotisch fasziniert“

Zur Installation der Kamera im Badezimmer erklärte er, dass er wegen finanzieller Probleme während der Corona-Pandemie herausfinden wollte, wie lange seine Stiefkinder heißes Wasser laufen ließen. Die Videos hätten ihn jedoch „erotisch fasziniert.“

Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe vorschlug. Der Angeklagte betonte laut Rheinischer Post: „Ich habe nie aufgehört, meine Familie zu lieben. Die Trennung von ihr ist schon die größte Strafe.“

Das Gericht verurteilte den Mann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. „Ohne ihr umfangreiches Geständnis hätten wir von mehr gesprochen“, betonte die Vorsitzende Richterin. Dennoch will der Anwalt des Angeklagten in Berufung gehen. Es wird somit zu einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Duisburg kommen.