Planungsausschuss Weitere Bereiche für Windenergieanlagen in Schermbeck

Weitere Bereiche für Windenergieanlagen in Schermbeck
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Mit Informationen über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zwecks der Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen befasste sich der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch (29.1.).

Hintergrund der geplanten Änderung sind entsprechende rechtliche Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene, die bundesweit eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung erfordern.

Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)) und den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW ist die Festlegung von Windenergiebereichen im Regionalplan Ruhr erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplanes Ruhr.

Zwei Karten wurden vorgelegt

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat am 13. Dezember 2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Das förmliche Beteiligungsverfahren begann am 20.1.2025.

Die Schermbecker Gemeindeverwaltung legte am Mittwoch zwei Karten vor, die Bereiche im Gemeindegebiet ausweisen, die vom RVR als Windenergiebereiche vorgesehen werden. Diese Bereiche sollen dazu dienen, einen Beitrag zu der Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen zu leisten, bis 2027 einen Anteil von 1,1 Prozent der Landesfläche für die Windenregie bereitzustellen. Bis 2032 sollen es sogar 1,8 Prozent sein.

Vier Bereiche für Windenergieanlagen

Um die Bevölkerung über die Inhalte der Planänderung zu informieren, fanden im Januar mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen in den Kreisen Recklinghausen, Wesel und Unna sowie in der Stadt Hagen statt und es wurde zu einer Online-Informationsveranstaltung eingeladen.

Für das Gebiet der Gemeinde Schermbeck weist der neue Regionalplan insgesamt vier Bereiche auf.

  • Eine Fläche befindet sich im Umfeld der vier bestehenden Windenergieanlagen im Grenzbereich zwischen den beiden Schermbecker Ortsteilen Damm und Weselerwald östlich des Lühlerheims.
  • Der zweite Bereich liegt in der Nähe der drei bestehenden Rüster Anlagen.
  • Zwei Bereiche werden an Stellen ausgewiesen, an denen bislang noch keine Windenergieanlagen bestehen. Der eine Bereich liegt nördlich des Brüner Weges im Ortsteil Bricht. Der zweite Bereich liegt in Overbeck.

Während nun im Rahmen eines formellen Beteiligungsprozesses die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich zu der Planung zu äußern, liegen der Verwaltung schon Anträge auf Vorbescheid zur Errichtung von vier Windenergieanlagen vor.

Ursprünglich sollte die Beantragung des gemeindlichen Einvernehmens als Tagesordnungspunkt 8 im Planungsausschuss am Mittwoch behandelt werden. Aufgrund der Planreife der Änderung des Regionalplans Ruhr wurde mit den Antragstellern vereinbart, eine Beratung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

Nähere Informationen zur geplanten Änderung findet man auf der Website www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/planunterlagen/