Planungen für Grundschulstandort in Schermbeck Erster Schritt ist gemacht

Planungen für Grundschulstandort: Erster Schritt ist gemacht
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Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss in Schermbeck befasste sich in der Sitzung zunächst mit den Stellungnahmen zur Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes (= FNP) „Zentraler Schulstandort Weseler Straße“ gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.

In der Zeit vom 3. Januar bis zum 3. Februar 2025 war der Entwurf des FNP auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck zur Einsichtnahme bereitgestellt. Parallel dazu wurden die Unterlagen im Rathaus ausgelegt und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Keine Ansprüche auf Lärmschutz

Die Firma „Gelsenwasser Energienetze GmbH“ wies darauf hin, dass keine Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, die den Bestand oder die Betriebssicherheit ihrer Gasleitungen gefährden.

Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW teilte mit, dass weder jetzt noch zukünftig aus der Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz erhoben werden können.

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass sich in dem Planungsbereich keine Bau- oder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Aber die Bezirksregierung empfahl, die Untere Denkmalbehörde und das Amt für Denkmalbehörde im Rheinland zu beteiligen.

Schutzzone des Wasserschutzgebietes

Das hat die Gemeinde auch getan. Die Bezirksregierung hat keine Bedenken gegen die Änderung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“.

Es wurde vom Kreis Recklinghausen außerdem darauf hingewiesen, dass der Planbereich in der Schutzzone III C des festgesetzten Wasserschutzgebietes Dorsten-Holsterhausen/Uefter Mark liegt.

Die Firma „Westnetz GmbH“ wies auf ihre Versorgungsleitungen im Plangebiet hin und teilte mit, dass vor Beginn von Tiefbauarbeiten eine Planauskunft eingeholt werden müsse. Vor dem Abriss des bestehenden Schulgebäudes müsse man frühzeitig eine Demontage der Hausanschlüsse beantragen.

Gewerbliche Nutzungen in der Nähe

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Im Umfeld befänden sich mit dem Dachziegelwerk Nelskamp und einem Netto-Lebensmitteldiscounter jedoch gewerbliche Nutzungen, die durch den heranrückenden Schulstandort tangiert seien.

Die RWW hat der Gemeinde Planausschnitte übergeben, mit den eingetragenen Linienführungen der Versorgungsleitungen.

Die oben genannten Bedenken und Anregungen wurden auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Zentraler Schulstandort Weseler Straße“ geäußert. Es gingen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausschließlich Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein.

Der Ausschuss hat gegen die beiden Stimmen der Grünen beschlossen, dem Rat der Gemeinde zu empfehlen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 als Satzung ebenso zu beschließen wie die aushängende Begründung zum Bebauungsplan Nr. 58.