IT-Experte Michael Giel informierte in Schermbeck So regelt man sein „Digitales Erbe“

IT-Experte Michael Giel informierte über das „Digitale Erbe“
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Beim Mittwochstreff des VdK-Ortsverbandes Schermbeck befasste sich das VdK-Mitglied Michel Giel mit dem Thema „Digitales Erbe“. Giel ist seit elf Jahren IT-Spezialist im Netzwerk der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck.

An jedem Mittwoch zwischen 14 und 16 Uhr vermittelt er den Besuchern kostenlos Einblicke in die Welt der immer komplexer werdenden IT-Themen und IT-Geräte.

Auf Basis der Internet-Berichte der Verbraucherberatung und der Internet-Seiten www.juraforum.de und www.ruby-erbrecht.com beantwortete Michael Giel in seiner Präsentation zahlreiche Fragen zum Thema „Digitales Erbe“.

Zum digitalen Nachlass gehören alle Daten, die eine Person nach ihrem Tod auf lokalen Geräten wie Handys und Computern oder im Internet hinterlässt. Dazu gehören auch Online-Speicherdienste, Websites oder Blogs, Kryptowährungen wie Bitcoins und andere digitale Anlagen sowie Online-Shopping-Konten, Online-Banking und auch die Daten auf externen Festplatten.

Wer kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlässt, überlässt seine digitalen Spuren den gesetzlichen Erben.

„Nach aktueller Rechtslage dürfen Ihre Erben nach Ihrem Tod nicht nur Ihre Briefe in der Schreibtischschublade lesen, sondern im Regelfall bekommen sie mit dem Erbschein auch eine Vollmacht für Ihre Accounts und eben alles, was da so zu finden ist“, verwies Giel darauf, dass man den Zugriff auf sein digitales Erbe nicht verweigern kann.

Ausnahmen davon ließen sich meist nur beim Anbieter selbst festlegen. „Doch das“, so Giel, „lässt sich womöglich durch die Erbenden anfechten. Bitte bedenken Sie, dass der allzu tiefe Einblick in Ihr digitales Sein nicht nur ein neues Licht auf Ihr Leben werfen kann, sondern auch auf noch lebende Personen, mit denen Sie digital in Kontakt standen.“

Michael Giel informierte beim VdK-Mittwochstreff über das "Digitale Erbe".
Michael Giel informierte beim VdK-Mittwochstreff über das "Digitale Erbe". © Helmut Scheffler

Heute löschen, was morgen keiner wissen soll

Michael Giet rät: „Löschen Sie schon heute, was morgen keiner wissen sollte.“ Und schlug vor: „Erstellen Sie eine Übersicht mit allen Konten und im Internet abgeschlossenen Verträgen.“ Schon frühzeitig sollte eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten erstellt werden.

Dazu kann man im Internet auf der Seite der Verbraucher-Zentrale eine Muster-Liste finden. Als digitale Lösung eignen sich auch Passwort-Manager. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht

Passwort-Liste im Tresor deponieren

Eine geschriebene Liste sollte in einem Tresor oder in einem Bankschließfach deponiert werden. Gegenüber digitalen Datenträgern halten sich geschriebene oder gedruckte Listen in der Regel länger.

Sollte man sich für einen USB-Stick entscheiden, sollte man diesen nicht mit einem Passwort versehen, weil für die Erben dein Zugang möglich ist. Ungeschützte Sticks sollten aber unbedingt in einem Tresor oder in einem Bankschließfach abgelegt werden.

Person des Vertrauens bestimmen

„Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter“, empfahl Michael Giel und fügte hinzu: „Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe handeln soll, wenn Sie zum Beispiel durch Koma oder andere Gründe nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern.“

Die Person des Vertrauens muss nicht automatisch der Erbe sein. In der Liste sollte man vor allem mitteilen, welche Konten gelöscht werden soll oder in einen Trauermodus wechseln. Welche Verträge sind an eine Laufzeit gebunden? Was soll mit eigenen Fotos im Netz passieren? Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.