Ein Abfallmakler (62) aus Mülheim ist am Freitag (28.6.) am Bochumer Landgericht erneut verurteilt worden. Hintergrund war der mehr als zehn Jahren schwelende Gahlener „Ölpellets-Skandal“. Die Richter verhängten insgesamt drei Jahre und sieben Monate Haft - unter anderem wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen.
Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilbegründung von einem „runden und klaren Bild“, das die Richter durch die rund zehnmonatige Beweisaufnahme gewonnen haben.
„Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Absteuerungs-Wege der Ölpellets in die Tongrube aufgezeigt hat“, sagte der Vorsitzende Richter der 2. Wirtschaftsstrafkammer. Und weiter: „Das war eine Umweltstraftat – da beißt die Maus keinen Faden ab.“
Der jetzt Verurteilte hatte 2017 während des laufenden Prozesses um die Ölpellets-Entsorgung seinen Suizid vorgetäuscht. Das Verfahren gegen den Abfallmakler war danach abgetrennt und ausgesetzt worden. Der heute 62-Jährige war dann später von Zielfahndern in Afrika aufgespürt worden.
Im Dezember 2022 hatte eine andere Strafkammer am Bochumer Landgericht in dem Ölpellets-Komplex bereits einen Entsorgungs-Kaufmann aus Schermbeck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Schon damals war festgestellt worden, dass die Idee der illegalen Vermischung und Entsorgung in Schermbeck/Hünxe zwischen diesen beiden Maklern gereift war.
Zwischen April 2010 und April 2015 sollen in der Tongrube exakt 29.255,89 Tonnen Ölpellets verkippt und einplaniert worden sein.
Zur Verschleierung sollen die klebrigen Kügelchen zuvor mit Recycling-Sand und „Kronocarb“ (einer Art Petrolkoks) vermischt worden sein.
„Verunsicherung unter den Anwohnern“
Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die insgesamt viereinhalb Jahre Haft für den Abfallmakler gefordert hatte. „Er hat bis zum heutigen Tage für große Verunsicherung unter den Anwohnern gesorgt“, hatte der Ankläger erklärt.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt und bereits durchblicken lassen, dass das Urteil mit der Revision angefochten wird.
Gegen den Abfallmakler war 2021 am Bochumer Landgericht wegen Bestechung eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt worden. Eine Teilstrafe davon bildete nun die Basis für die neu gefundene Gesamtstrafe.
Wegen der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate der Strafe bereits als verbüßt. Hinzukommen ebenfalls anzurechnende zwei Jahre und zwei Monate, die der Abfallmakler bereits in U-Haft abgesessen hat.
„Faktisch“ geht das Gericht daher davon aus, dass unter Berücksichtigung der Zweidrittel-Regel „keine weitere Restverbüßung mehr erfolgen“ muss.
Soll heißen: Der 62-Jährige muss wohl nicht mehr in eine Zelle.