Nach fünfeinhalb Jahren konnte das Bemühen eines Anliegers und der Gemeinde Schermbeck, in einem Teilbereich der Gahlener Bruchstraße eine Erweiterung der lockeren Bebauung zu erreichen, zu einem positiven Abschluss kommen. Einstimmig wurde beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung durchzuführen.
Was auf den ersten Blick wie eine einzelne Bauentscheidung zugunsten eines einzelnen Antragstellers wirkt, beinhaltet einen Genehmigungsprozess, der zum Vorbild für viele Eigentümer ähnlicher Flächen im Kreis Wesel werden kann, denen das Bauordnungsamt des Kreises Wesel beharrlich die Genehmigung zum Bauen versagt.
Ausdauer des Antragstellers, die Unterstützung durch die Gemeinde Schermbeck, die Einbeziehung eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht und schließlich die Einschaltung des Petitionsrechtes haben am Ende dazu geführt, dass nun neues Bauland geschaffen wird.
Bauvoranfrage im April 2018 gestellt
Eine Bauvoranfrage für einen Teilbereich der Bruchstraße wurde im April 2018 gestellt. Da der Bereich zwischen der Bruchstraße und dem Rehrbach sehr breit ist, wurde beantragt, hinter vier Häusern entlang der Bruchstraße in zweiter Reihe Häuser errichten zu können.
Während die Gemeinde Schermbeck eine gute Chance sah, die im Bebauungsplan abgegrenzte Ortslage Gahlen durch eine bauliche Verdichtung zu erweitern, erteilte der Kreis Wesel eine Absage.
Als die Redaktion etwa eineinhalb Jahre später nach den Gründen für die beharrliche Ablehnung beim Kreis Wesel nachfragte, warum die Bauvoranfrage abgelehnt wurde, wurde eine Antwort mit dem Hinweis auf ein schwebendes Verfahren versagt. Später stellte sich heraus, dass ein Fachanwalt beauftragt worden war. Über ihn sollte erreicht werden, dass am Gahlener Bruchweg eine Außenbereichssatzung erlassen werden könnte. Wie die Rückschau auf das Verfahren belegt, hat der Kreis Wesel eine Außenbereichssatzung weiterhin nicht genehmigt. Der damals zuständige Amtsleiter ist inzwischen im Ruhestand.
Petitionsausschuss eingeschaltet
Zwei Jahre nach der ersten Bauanfrage schaltete der Gahlener Antragsteller den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Diesen Ausschuss können alle Bürger um Hilfe bitten, die sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen.
Ein Jahr später, im Sommer 2021, zeigte der Petitionsausschuss eine Lösung auf, die beim Bauordnungsamt nicht gesehen wurde: den Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung.
Gemeinde Schermbeck reagierte schnell
Die Gemeinde Schermbeck reagierte allerdings sehr schnell. Bereits am 24. August 2021 hat der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck einstimmig bei zwei Enthaltungen die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung beschlossen.
Nachdem noch Probleme, die sich aus dem gemeindlichen Baulandmanagement ergaben, gelöst waren, konnte durch den Beschluss des Planungsausschusses am 20. Oktober 2022 grünes Licht für die geplante Bebauung gegeben werden.
Dann dauerte es nur noch ein Jahr, bis am Mittwoch vom Planungsausschuss einstimmig die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen wurde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dabei durch öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats. Auch die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Die gesamten Verfahrenskosten werden seitens der Gemeinde auf 6.000 bis 12.000 Euro geschätzt. Die Kosten für das Verfahren müssen von den Bürgern übernommen werden, die durch die Bebauungsmöglichkeit begünstigt werden.
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