Die Kreisverwaltung Wesel hat in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium am Mittwoch eine Allgemeinverfügung mit einer Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wölfin GW954f („Gloria“) erteilt.
„Innerhalb eines definierten Gebiets nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (teilweise) und Schermbeck wird unter Erteilung einer Ausnahme von dem Verbot der Tötung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG die zielgerichtete Tötung eines Wolfes zugelassen mit dem Ziel, die Wölfin GW954f zu entnehmen“, so der Kreis in einer Mitteilung.
Auftrag vom Kreis
Schießen darf allerdings nicht jeder Jäger. „Die zielgerichtete Entnahme ist ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt sein müssen. Eine solche Beauftragung erfolgt ebenfalls zeitnah in Abstimmung mit dem Ministerium.“ Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handele.
Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 21. Dezember 2023, in Kraft. Sie ist auch im Amtsblatt des Kreises einsehbar. Dort ist auch eine genaue Karte mit dem definierten Gebiet als Anlage 1 beigefügt. Die Allgemeinverfügung tritt zu Beginn der Reproduktionszeit automatisch mit Ablauf des 15. Februar 2024 wieder außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung regelt auch den Fall, dass ein anderer Wolf als GW954f entnommen wurde. Dies ist unter anderem erforderlich, da die Wölfin GW954f keine auffälligen äußerlichen Erkennungsmerkmale aufweist. Der Kreis Wesel und das zuständige Umweltministerium sind unter Hinzuziehung von rechtlicher Beratung in einer dezidierten Begründung zu der Abwägung gekommen, dass die Erlaubnis zur Entnahme verhältnismäßig ist. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass sich lediglich ein weiterer Wolf in dem Gebiet aufhält.
„Sollte die Entnahme von GW954f durch einen genetischen Nachweis bestätigt werden, tritt die Allgemeinverfügung automatisch außer Kraft. Andernfalls darf ein weiterer Wolf entnommen werden“, so der Kreis.
Zunächst dürfte das Ganze aber vor Gericht landen. „Der Kreis Wesel geht von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Allgemeinverfügung aus.“ Umweltschutzverbände hatten Klagen angekündigt. Im Einvernehmen mit dem Ministerium und externen Rechtsberatern komme die Weseler Kreisverwaltung aber zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme der Wölfin GW954f vorliegen.
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