Sieben Fragen hatte Ratsmitglied Ulrike Trick (Bündnis 90/Die Grünen) am 13. Januar an Bürgermeister Mike Rexforth geschickt - mit der Bitte, sie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu beantworten. Die Fragen befassen sich mit der Einführung einer Kurtaxe in Schermbeck.
„Seit dem Juli 2024 ist die Gemeinde Schermbeck ein anerkannter Erholungsort“, leitete Trick ihre Anfrage an und fügte hinzu: „Von diesem Zeitpunkt an kann von ‚Ortsfremden’ eine Kurtaxe erhoben werden. Diese Absicht wurde von der Verwaltung bereits mehrfach geäußert. Ein entsprechender Antrag wurde aber der Politik bis heute nicht vorgestellt.“

Zu welchem Datum ist die Einführung einer Kurtaxe in Schermbeck geplant?“, fragte Trick ebenso wie, „Soll die Kurtaxe nur bei Übernachtungsgästen erhoben werden?“, „Haben bereits Gespräche mit den betroffenen Übernachtungsstätten stattgefunden?“ , „Wenn ja, wie haben sich die betroffenen Einrichtungen zur Einführung einer Kurtaxe geäußert?“, „Ist beabsichtigt, den betroffenen Einrichtungen eine Entschädigung für den entstehenden Aufwand (Kassieren, Verbuchen, etc.) zu zahlen?“, „Wenn ja, in welcher Höhe, pauschal oder pro Buchung?“ und „Können wir davon ausgehen, dass zumindest die Gäste der Jugendfreizeitstätte in Gahlen von der Zahlung einer Kurtaxe befreit werden.“
Eine Beantwortung der „Anfrage Kurtaxe“ übernahm am Mittwoch Bürgermeister Mike Rexforth. Die Anfrage sei falsch begründet. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalabgabegesetz dürfe eine Gemeinde wie Schermbeck keine Kurtaxe erheben, verwies Rexforth auf den Paragrafen 11 des Kommunalabgabengesetzes.
Gesetz über Kurorte
Dieser Paragraf beginnt so: „Die Gemeinden, die nach dem Kurortegesetz ganz oder teilweise als Kurort anerkannt sind, können für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- oder Kurzwecken in dem anerkannten Gebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag erheben.“
Aber: Sobald Schermbeck ein Kurort wird, würde sich ein Ratsgremium mit all den Fragen der „Anfrage Kurtaxe“ und mit weiteren Fragen befassen, versprach der Bürgermeister im Gespräch mit dieser Redaktion.
Er verwies auf das Kommunalabgabengesetz und auf das umfangreiche „Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG)“, das man auf der Internetseite „www.echt.nrw.de“ findet. Beide Gesetze enthielten auch Antworten auf die „Anfrage Kurtaxe.