Dreifachturnhalle Schermbeck Neuer Anlauf für eine Sanierung genommen

Dreifachturnhalle Schermbeck: Neuer Anlauf für eine Sanierung
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Seit 2018 gilt die Dreifachturnhalle an der Schlossstraße in Schermbeck als kostspieliger Sanierungsfall. Mehrfach hat die Gemeindeverwaltung versucht, die Sanierung der Sporthalle in verschiedenen Förderkulissen zu platzieren. Die letzte Absage kam 2024, als das Vorhaben nicht ins Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ platziert werden konnte. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte das abgelehnt.

Während die Verwaltung noch auf ein Nachrücken über die Warteliste hoffte, wurden gleichzeitig unterschiedliche Programme auf mögliche Förderungen geprüft. Im Rahmen dieser Recherche wurde auch das Programm „progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ auf einen Förderzugang untersucht. Dieses Programm sieht vor, dass Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen, die für die Ausübung einer sportlichen Betätigung geeignet und bestimmt sind und in denen Sportunterricht erteilt wird, gefördert werden. Zusätzlich werden auch nicht investive Maßnahmen wie zum Beispiel Planungskosten gefördert, sodass auch die bislang angefallenen Planungsleistungen in die Projektkosten einfließen und geltend gemacht werden können.

Energieeinsparung

Für die Förderung gilt das sogenannte Windhundverfahren. Wer zuerst seinen Antrag einreicht und dabei inhaltlich überzeugen kann, hat die größten Chancen. Hinsichtlich des Projektinhaltes muss nachgewiesen werden, dass das geplante Vorhaben eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausausstoßes bewirkt wird.

Um diesen Nachweis wurde Sascha Jürgen Mohr gebeten. Auf 31 Seiten hat er nachgewiesen, durch welche Maßnahmen in der Dreifachturnhalle Energie eingespart werden kann und damit die Senkung des jährlichen Energieverbrauchs und der Energiekosten erreicht werden kann. Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen sowie nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand führen. Auch sind Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten von verschiedenen Gebäudeteilen einzuhalten.

Kosten steigen immer weiter

Der Ausschuss hat am Dienstag auch die Anpassung der notwendigen Haushaltsmittel beschlossen. Bisher waren in der mittelfristigen Haushaltsplanung von 2024 bis 2028 insgesamt Investitionen in Höhe von rund 7,787 Millionen Euro vorgesehen, die sich aus der Kostenschätzung des Sanierungskonzeptes vom Juni 2023 ergaben. Die nun neue Kostenschätzung beträgt rund 9,491 Millionen Euro. Sie enthält die höheren energetischen Standards, eine Fortschreibung der Marktlage und einen Risikofaktor von zehn Prozent. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 9,491 Euro sind 6,755 Millionen Euro als förderfähig zu betrachten, sodass bei einem Fördersatz von 80 Prozent investive Einzahlungen in Höhe von 5,404 Millionen Euro zu erwarten sind.