„Die Partei“-Mitglieder streben Bürgerbegehren zur Grundschule an

© Rathke Architekten / Montage Fehmer

„Die Partei“-Mitglieder streben Bürgerbegehren zur Grundschule an

rnGrundschule

Ein neues Bürgerbegehren zur Grundschul-Situation in Schermbeck streben drei „Die Partei“-Mitglieder an. Die Fragestellung ist dieses Mal jedoch eine völlig andere.

Schermbeck

, 17.03.2020, 15:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nachdem Verwaltung und Rat das von der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ eingereichte Bürgerbegehren zum Erhalt beider Grundschulstandorte ablehnten, wollen die drei Mitglieder des „Die Partei“-Ortsverbands ein eigenes Bürgerbegehren starten. Manuel Schmidt, Marc Overkämping und Bürgermeisterkandidat Timo Gätzschmann reichten bereits im Dezember 2019 ein Schreiben bei der Verwaltung ein.

„Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße, in dessen Kern eine nach modernsten pädagogischen und technischen Erkenntnissen gestaltete und vereinte Schermbecker Grundschule steht?“ So lautete die eingereichte Frage, zu der die Verwaltung die Kosten und die Zulässigkeit prüfte.

„Ohne Kompromisse“

Mit einem „Ja“ würden die Bürger den Ratsbeschluss vom 9. Oktober 2019 kippen, in dem sich die Ratsmitglieder mehrheitlich gegen einen kompletten Neubau ausgesprochen hatten. In der Begründung des Bürgerbegehrens führen die Antragsteller aus: „Durch den vollständigen Neubau können neueste pädagogische Konzepte ohne Rücksicht auf Bestandsgebäude und somit ohne Kompromisse realisiert werden.“ Ein Neubau verhindere auch, dass Kinder des Teilstandorts an der Schienebergstege in der Bauzeit gegebenenfalls in Containern unterrichtet werden müssten.

Die Kosten für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg als fünfzügige Grundschule mit Dreifachsporthalle werden geschätzt auf

„19.848.476,36 Euro Baukosten inklusive Neben- und Grundstückskosten, zuzüglich pro Jahr 610.398,59 Euro Betriebs- und Instandhaltungskosten“, so Verwaltungsmitarbeiter Jan Böcker in der Vorlage für den Rat. Dieser sollte eigentlich am 24. März entscheiden - doch die Sitzung wurde wegen der Gefahrenlage abgesagt. Die ermittelten Kosten stammen aus der Machbarkeitsstudie zur Grundschulsituation.

Die Verwaltung teilte den Antragstellern auch mit, dass sie mögliche Probleme bei der Zulässigkeit der Fragestellung sehe. Die Frage wurde abgeändert in: „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte fünfzügige Grundschule mit Dreifach-Sporthalle steht?“ Fünf Unterschriftenlisten mit 41 Unterschriften, mehr als erforderlich, reichten die Antragsteller ein.

Verwaltung empfiehlt Zustimmung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären - einen anderslautenden Beschluss müsse der Bürgermeister beanstanden, da er gegen geltendes Recht verstoße. Stimmt der Rat einem Schulneubau zu, gibt es keinen Bürgerentscheid. Wenn der Rat den Neubau ablehnt, hat der Bürger das letzte Wort.