
Die Moerser Rechtsanwältin Laura Schramm (l.) referierte am Donnerstag im Gahlener Café Holtkamp über verschiedene Vorsorgemaßnahmen für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidungen mehr für sich treffen können. © Helmut Scheffler
Laura Schramm informiert Schermbecker: Vorsorge verhindert manchen Ärger
Landfrauen
Wie wichtig Vorsorge sein kann, hat die Rechtsanwältin Laura Schramm rund 30 Schermbeckern gezeigt. Sie stellte verschiedene Vorsorgemöglichkeiten vor.
Den größten Teil ihres Lebens verbringen die meisten Menschen in weitestgehender Selbstbestimmung. Mit zunehmenden Alter, durch Unfälle und Krankheiten können aber Situationen entstehen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Dann ist es von Vorteil, wenn man seinen Willen rechtzeitig hinterlassen hat.
Die verschiedenen Möglichkeiten einer vorbeugenden Dokumentation des eigenen Willens standen am Donnerstagabend im Mittelpunkt einer Veranstaltung, zu der Jutta Nuycken als Vorsitzende der Landfrauen Gahlen-Gartrop mehr als 30 Interessenten im Café Holtkamp begrüßen konnte.
Referentin war die Rechtsanwältin Laura Schramm, die als Vorsorgeanwältin in der Moerser Rechtsanwaltskanzlei Gelbke tätig ist. In dem Vortrag stellte Schramm mehrere verschiedene Vorsorgemöglichkeiten vor: die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung, das Testament.
Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument, mit dessen Hilfe eine Person beauftragt wird, für eine andere Person rechtskräftig tätig zu werden, die nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Wer in einem Notfall nicht durch eine selbst bestimmte Person vertreten werden kann, wird durch einen amtlichen Betreuer betreut.
Betreuer loszuwerden, ist schwierig
Das führt in der Regel dazu, dass eine völlig fremde Person Entscheidungen trifft. „Diese Gefahr betrifft alle Personen ab 18 Jahren“, sagte Schramm. Weil es unheimlich schwierig ist, einen einmal bestimmten Betreuer wieder loszuwerden, sei es „unglaublich wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen“.
Die Patientenverfügung dokumentiert die persönlichen Wünsche eines Menschen bezüglich seiner Gesundheit und Pflege. Insbesondere Fragen lebenserhaltender Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung werden dann durch eine Vertrauensperson durchgesetzt. „Nur wenn Sie vorab ausdrücklich schriftlich festgelegt haben, welche Behandlungen Sie möchten bzw. welche Sie kategorisch ablehnen, wird dies seitens der Ärzte und des Pflegepersonals so umgesetzt werden“, erklärte die Anwältin.
Die Betreuungsverfügung ähnelt einer Vorsorgevollmacht. Auch bei ihr wird ein rechtlicher Betreuer festgelegt, der im Fall der Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Außerdem kann man festlegen, wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf. Über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht hinaus bietet die Betreuungsverfügung noch zusätzliche Sicherheiten, weil das Betreuungsgericht zu wichtigen Entscheidungen des Betreuers eine Zustimmung erteilen muss.
Gesetzliche Erbfolge ist nicht immer Wille des Erblassers
Ein Testament beinhaltet die Regelung nach dem Tod eines Menschen, die besonders wichtig ist für die Verwendung materieller Güter des Verstorbenen. Existiert kein Testament, wird das Erbe nach einer gesetzlichen Erbfolge verteilt. Wenn von einem Ehepaar mit zwei Kindern ein Elternteil stirbt, erbt der noch lebende Elternteil die Hälfte des Vermögens, während die Kinder die zweite Hälfte erben. Diese gesetzliche Regelung entspricht nicht immer dem Willen des Erblassers. Besonders in Patchwork-Familien kann die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Folgen beim Erben führen.
Als eine Sonderform des Testamentes stellte Laura Schramm das „Berliner Testament“ vor. Mit diesem Testament will man sicherstellen, dass der noch überlebende Elternteil den kompletten Nachlass des verstorbenen Ehepartners erhält. Das erreicht man durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen.
Im Verlauf von mehr als vier Jahrzehnten habe ich das Zusammenwachsen von acht ehemals selbstständigen Gemeinden miterlebt, die 1975 zur Großgemeinde Schermbeck zusammengefügt wurden. Damals wie heute bemühe ich mich zu zeigen, wie vielfältig das Leben in meinem Heimatort Schermbeck ist.
