Ein neues Schild mit den Einwurfzeiten ist am Altglas-Container an der Ahornstraße angebracht worden.

© Berthold Fehmer

Altglas-Streit: „Was guckst du so blöd? Ich hau dir gleich eine rein“

rnStreit eskaliert

Wegen Ruhezeiten am Altglas-Container flogen zuerst verbal die Fetzen: „Was guckst du so blöd? Ich hau dir gleich eine rein!“ Anschließend musste einer der beiden Kontrahenten zum Arzt.

Schermbeck

, 16.02.2021, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am Altglas-Container der Ahornstraße hatte ein 43-jähriger Schermbecker am 2. Mai 2020 mit seiner Frau nur schnell Altglas wegbringen wollen. „Wir wollten zum Einkaufen fahren.“ Als er das Glas gegen 13.30 Uhr in den Container warf, kam ein ehemaliger Nachbar von ihm über die Straße. „Er fragte, ob wir nicht was von Einwurfzeiten gehört hätten.“

Er habe auf dem Container die Zeiten nicht entdecken können, so der 43-Jährige. Das Schild sei verwittert gewesen. Er habe nur noch den Rest seines Altglases einwerfen wollen, doch dann habe sich sein Ex-Nachbar „10 Zentimeter vor meinem Gesicht“ aufgebaut und gedroht, das Ordnungsamt zu informieren. „Ich habe ihn gebeten, dass er Abstand halten soll“, so der Schermbecker. Seine Frau sei ausgestiegen, um zu Hilfe zu eilen.

„Was guckst du so blöd?“

Der Ex-Nachbar habe dann sein Handy gezückt, um das Fehlverhalten zu dokumentieren. Der Schermbecker habe einsteigen wollen, dann aber hinter sich die Worte gehört: „Was guckst du so blöd? Ich hau dir gleich eine rein!“ Daraufhin habe er gedacht, dass seine Frau „in Gefahr“ sei. „Ich wollte ihn davon abhalten, dass es in Richtung meiner Frau geht - dabei kam es leider zu diesem Schubser.“

Der Ex-Nachbar sei einige Schritte nach hinten gestoßen worden, so die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift am Rosenmontag im Weseler Amtsgericht. Der Ex-Nachbar habe direkt aber wieder nachgesetzt, so der Schermbecker. „Er stand wieder hinter mir, in meinem Nacken.“ Glücklicherweise sei ein Auto gekommen, sodass sein Kontrahent zur Seite treten musste, „und wir Zeit hatten, einzusteigen“.

Fotos und ein Video gibt es vom Vorfall - auf den Fotos sehe es schlimmer aus als auf dem Video gab der 43-Jährige zu Protokoll. Doch der Richter wollte weder das Video sehen noch die drei geladenen Zeugen, darunter der Ex-Nachbar, hören. Letzterer hatte nach der Auseinandersetzung durch den Stoß gegen die Brust wegen „Brustschmerzen“ einen Arzt aufgesucht, so die Staatsanwältin. Von „Rückenschmerzen“ sprach hingegen der Rechtsanwalt.

Bußgeld aufgebrummt

Im Nachhinein zeigte der 43-Jährige Verständnis für das Pochen auf Ruhezeiten. Nach dem Vorfall seien neue, besser lesbare Schilder angebracht worden. Vom Ordnungsamt habe er ein Bußgeld von „50, 60 Euro“ aufgebrummt bekommen.

Es habe schon vor dem Vorfall Probleme zwischen den ehemaligen Nachbarn gegeben, schilderte der Rechtsanwalt, der für eine Einstellung des Verfahrens warb, „bevor das Ganze noch weiter hochkocht“. Dem konnten sich Richter und Staatsanwältin anschließen. „Eine Strafbarkeit am unteren Rahmen“, sah der Richter, der das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro an den Kinderschutzbund Wesel einstellte.