Laut NRW-Umweltminister Oliver Krischer steht die Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wölfin Gloria (GW954f) kurz bevor. Das sagte er im Umweltausschuss des Landtages. Gloria hatte am 20., 21. und 24. Oktober in Schermbeck dreimal kurz hintereinander Nutztiere gerissen und dabei auch 1,20 Meter hohe Elektrozäune überwunden. Diese gelten als der empfohlene Herdenschutz.
Auch vor dem 20. und nach dem 24. Oktober gab es weitere Nutztierrisse - letztere werden noch untersucht. Unter anderem wurde ein Pony in Hünxe-Drevenack am 14. November gerissen. Auch für einen Nandu (flugunfähiger Laufvogel), der am 22. November in Bottrop gerissen wurde, steht die Untersuchung noch aus. Es wäre der erste Fall dieser Art. Gegen eine Beteiligung Glorias spricht allerdings, dass diese sich zuletzt nördlich der Lippe im Dämmerwald aufgehalten hatte.
Kreis soll Jäger benennen
Krischer hatte im Ausschuss erklärt, dass man mit dem Kreis Wesel Kontakt aufgenommen habe, der mithilfe des Landes Personen benennen soll, die die Entnahme von Gloria durchführen sollen. Berufsjäger Herrmann Wolff aus Dorsten hat bereits im Vorfeld Zweifel geäußert: „Derjenige muss es dann auch noch machen wollen.“ Er erwartet zudem, dass sich noch Gerichte mit dem Fall befassen.
Gegen einen möglichen Abschuss Glorias hatten sich bereits BUND und NABU in Stellung gebracht. Eine Online-Petition gegen den Abschuss steht derzeit bei rund 38.000 Unterschriften.
Verein rechnet mit Genehmigung
Der Verein Wolfsschutz-Deutschland nimmt „die Lage um Wölfin Gloria sehr ernst und wir rechnen auch mit einer Abschussgenehmigung“. Allerdings geht der Verein davon aus, dass eine solche Genehmigung vor Gericht nicht standhalten werde.
Für den Fall, dass die Abschussgenehmigung wie von Minister Krischer erwartet, „in Kürze“ erteilt werden soll, droht der Verein bereits jetzt: „Wir kündigen an, Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende zu stellen, falls Gloria oder ein anderer Wolf in den betroffenen Gebieten zu Tode kommen sollten.“
„Herdenschutzverweigerung“
Der Verein spricht im Wolfsgebiet von „Herdenschutzverweigerung“ bei Tierhaltern und versucht, dies immer wieder anhand von Zaun-Fotos aus dem Wolfsgebiet zu belegen. „Der Abschuss einer Wolfsmutter mit Welpen ist illegal, der Abschuss eines ‚falschen Wolfes‘ auch nicht rechtssicher.“
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