Schalke, der DFB und die Schallenberg-Sperre Vergessen Sie Ihren gesunden Menschenverstand

Schalke, der DFB und die Schallenberg-Sperre: Kommentar
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Norbert Neubaum

Eins vorweg: Es geht hier nicht um irgendwelche Verschwörungstheorien in Sachen DFB und Schalke, es hätte auch andere Vereine treffen können und es hat auch schon andere Vereine erwischt. Dass Schalkes Einspruch im „Fall Schallenberg“ vom DFB-Sportgericht zurückgewiesen wurde, war also keine große Überraschung.

Aber es ist doch immer wieder verblüffend, wie im Profifußball sowieso und gerade auch bei der Verbandsjustiz der gesunde Menschenverstand dann doch hin und wieder auf der Strecke bleibt.

Den Fehler eingeräumt

Denn der hatte schon am Samstag ein mehrheitsfähiges Urteil, auch von nicht Schalke-affinen Beobachtern, gefällt: Ron Schallenberg war in Nürnberg zu Unrecht vom Platz gestellt worden. Die erste Gelbe Karte hatte er sich selbst zuzuschreiben, die zweite Verwarnung und damit der Platzverweis war eine Fehlentscheidung. Das räumten nach dem Spiel selbst Schiedsrichter Nicolas Winter und der DFB selbst ein.

Doppelbestrafung vermeiden

Also, so die daraus resultierende logische Schussfolgerung, musste doch wenigstens die Doppelbestrafung Schallenbergs dem Gerechtigkeitsempfinden zum Opfer fallen. Nichts anderes wollte Schalke ja mit dem Einspruch bezwecken: Es ging ja nicht darum, das (dann verlorene) Spiel in Nürnberg annullieren zu lassen.

Schalke wollte aber zumindest erreichen, dass die durch den Platzverweis fällige Sperre Schallenbergs beim nächsten Zweitliga-Spiel in Magdeburg aufgehoben wird. Ein völlig nachvollziehbares Ansinnen, schließlich war die Basis für die Sperre ja eine allseits anerkannte Fehlentscheidung.

Die „heilige“ Vokabel

Aber der DFB machte da nicht mit, und das kam nun wirklich nicht überraschend. Denn beim DFB-Sportgericht gibt es nun schon seit Generationen von Urteilen eine geradezu „heilige“ Vokabel, mit der solche Einsprüche in der Regel relativ humorlos abgeschmettert werden: Tatsachenentscheidung. Wenn der Schiedsrichter einmal entschieden hat, dann steht diese Entscheidung wie der Fels in der Brandung.

Ob die Entscheidung nun richtig oder falsch war, spielt dabei offenbar nur eine untergeordnete Rolle. Es wird unterschieden zwischen Fehlentscheidung und einem „offensichtlichen Irrtum“ des Schiedsrichters. Erst wenn der nachzuweisen wäre, hätte ein Einspruch eine Chance.

War es plötzlich doch ein Foul?

Seltsam an der Urteilsbegründung: Noch immer ist jetzt unklar, welchen Fehler Schiedsrichter Nicolas Winter nun überhaupt eingeräumt hat. Plötzlich war wieder die Rede davon, dass es sich doch um ein Foulspiel von Schallenberg gehandelt habe. Wenn es tatsächlich ein Foul war, hätte Winter ja auch den Ermessensspielraum gehabt, die zweite Gelbe Karte zu zücken. Dann hätte er ja gar keinen Fehler zugeben müssen.

Mehrheitlich waren Winters Aussagen nach dem Spiel so interpretiert worden, dass er in der betreffenden Szene nicht noch einmal auf Foulspiel entscheiden und damit auch nicht Gelb-Rot zeigen würde.

Einspruch war trotzdem richtig

Wie auch immer, Tatsache ist: Die Tatsachenentscheidung steht, auch wenn tatsächlich ein Fehler gemacht wurde. Natürlich sollen damit auch Präzedenzfälle verhindert werden, Schalke war das vorher klar. Trotzdem war es richtig, dass der Verein diesen Einspruch eingelegt hat. Man muss sich auch mal wehren und darf sich nicht alles gefallen lassen.

Ein Einspruch gegen eine Doppelbestrafung, die als Basis eine Fehlentscheidung hatte, fällt in diese Kategorie. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Obwohl man den in Fällen wie diesen lieber vergessen sollte.

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