Der Rat der Gemeinde Raesfeld hat im März beschlossen, das Baugebiet Stockbreede erneut zu vergrößern. Nun sollen die Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke festgezurrt werden. Der Hauptausschuss der Gemeinde berät darüber in seiner nächsten Sitzung am 6. Juni (Dienstag).
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Vergabeverfahren für die Austermannstraße im Baugebiet Stockbreede sowie die beiden noch verbliebenen Baugrundstücke an der Van-Gent-Straße durchzuführen.
Basis sind die Ende 2018 beschlossenen Kriterien für das Baugebiet Stockbreede. Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren soll aus Sicht der Verwaltung nach den Sommerferien durchgeführt werden. Erste Interessenten könnten so Anfang 2024 beginnen, zu bauen.
Die Zielsetzung der vorgeschlagenen Vergabekriterien:
- Bevorzugte Vergabe an Einheimische und Arbeitnehmer, die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Raesfeld haben,
- Förderung kinderreicher Familien,
- Berücksichtigung sozialer Kriterien,
- Förderung des Ehrenamtes.
Zugang zum Vergabefahren habe demnach jeder, heißt es in den Vergaberichtlinien von Ende 2019. Um die Transparenz zu gewährleisten, sind die einzelnen Kriterien mit einer Wertzahl zu belegen und zu bewerten. Bauträger und private Investoren können sich vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung nicht bewerben.
Kriterien im Einzelnen
Im Sinne der Kriterien gelten als „Einheimische“, die
- ihren Lebensmittelpunkt und ihre Hauptwohnung seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Raesfeld haben,
- früher dort für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen gehabt haben,
- ihre regelmäßige Arbeitsstätte seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Raesfeld haben.
Örtliches Ehrenamt soll ebenfalls in den Vergabekriterien honoriert werden. Bewerber müssen die Art und den zeitlichen Umfang (Stunden/Woche, Dauer in Jahren) darlegen. Besonders berücksichtigt wird das Ehrenamt in der Feuerwehr. Die Förderung von kinderreichen Familien wird durch eine nach der Anzahl der Kinder gestaffelte Wertzahl berücksichtigt.
Wie die Bewerbung abläuft
Zunächst legt der Hauptausschuss die Anzahl und Lage der Grundstücke fest. Dann wird die Grundstücksvergabe öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können sich schriftlich mit einem Bewerbungsbogen bei der Gemeinde Raesfeld bewerben. Grundsätzlich kann sich jeder um ein Wohnbaugrundstück bewerben, jedoch werden Bewerber unter 18 Jahren und Bewerber, die bereits ein baureifes Grundstück in Raesfeld besitzen oder von der Gemeinde Raesfeld ein Baugrundstück erhalten haben, nicht berücksichtigt.
Die Erwerber haben bestimmte Pflichten, darunter die Verpflichtung, das Grundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohngebäude gemäß dem Bebauungsplan zu bebauen. Das Wohnhaus bzw. die Hauptwohnung muss unmittelbar nach Fertigstellung selbst bewohnt werden und für einen Zeitraum von zehn Jahren selbst bewohnt bleiben.
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