Prozess wegen Jugendpornografie Raesfelder (44) zahlt Strafe wegen Pornobildern

Von Hubert Gehling
Raesfelder (44) zahlt Strafe wegen Pornobildern
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Eher am unteren Rand der Strafbarkeit von Kinder- und Jugendpornografie anzusiedeln war der Fall, den der Strafrichter des Borkener Amtsgerichts jetzt zu verhandeln hatte. Angeklagt war ein 44-jähriger Raesfelder. Das Gericht hat das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im August 2021 vier Bilddateien mit jugendpornografischem Inhalt heruntergeladen und verbreitet zu haben. Auf den Dateien waren junge weibliche Personen in unterschiedlichen, eindeutigen Posen zu sehen.

Gleich nach der Anklageverlesung gab der Verteidiger vor Gericht zu bedenken: „Konnte der Angeklagte erkennen, dass es sich um Personen unter 18 Jahren handelt“? Antwort des Richters: „Ja, zumindest bei zwei Bildern handelt es sich um Jugendpornografie.“ Der Angeklagte selbst erklärte im Prozess: „Ich habe die Bilder besessen, bin davon ausgegangen, dass es sich um Erwachsene handelt.“

„Angeklagter ist belastet“

Der Verteidiger ergänzte: „Der Angeklagte ist persönlich sehr durch die Sache belastet.“ Der Anwalt regte eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage an. Der Richter sagte dazu: „Der Angeklagte hat von Anfang an alles offen zugegeben, auch bei der Polizei, und hat die Verantwortung für seine Taten übernommen.“

Die Staatsanwältin zögerte zunächst, stimmte dann aber doch dem Vorschlag zu. So wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Die endgültige Einstellung erfolgt erst, nachdem der Angeklagte 2.500 Euro an den Verein „Zartbitter“ gezahlt hat. Der Laptop mit den herunter geladenen Dateien wurde eingezogen.

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