Nur noch bis Jahresende 2026 wird die Erler Kita Holzwurm am jetzigen Standort an der Straße Holten gegenüber des Friedhofs bleiben können. Denn der Vermieter hat der von einer Elterninitiative gegründeten Einrichtung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der Rat wurde darüber vor gut einem Monat darüber informiert.
Dem Planungsausschuss wird am 22. April (Montag) bereits die Ausweichmöglichkeit präsentiert: Laut dieser soll ein neuer Kindergarten rund 100 Meter weiter gebaut werden. Auf einer Fläche südöstlich des Friedhofs, die einmal als potenzielle Erweiterungsfläche für den Friedhof geplant war.

Die Fläche gehört der Kirchengemeinde St. Martin. Bedarf für eine Friedhofserweiterung sieht die Kirchengemeinde nicht. „So wird davon ausgegangen, dass mit Blick auf die noch zur Verfügung stehenden Gräber und die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Bestattungen die derzeitige Friedhofsfläche ausreichend groß ist. Zudem führen Veränderungen der Bestattungskultur zu einem rückläufigen Flächenbedarf“, so die Vorlage für den Ausschuss.
Selbst wenn die Annahmen sich als falsch erweisen sollten, stünde aber auch noch eine Freifläche nordwestlich des Friedhofs mit rund 3.000 Quadratmetern zur Verfügung, um den Friedhof zu erweitern. Die Kirchengemeinde hat sich deshalb bereit erklärt, die Fläche im Südosten des Friedhofs mit rund 4.000 Quadratmetern mit einem Erbpachtvertrag zur Verfügung zu stellen.
Zwei Gruppen
Da Kindergartenplätze derzeit auch in Raesfeld knapp sind und dies sich in Zukunft eher verschärfen wird, hat die Elterninitiative der Kita Holzwurm zugestimmt, dass am neuen Standort die Kita für zwei Gruppen ausgelegt werden soll. Also eine mehr als jetzt.
Um die Kita an der vorgesehenen Stelle bauen zu können, müssen zunächst der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan geändert werden. Im Bebauungsplanentwurf, erarbeitet vom Büro Wolters Partner aus Coesfeld, soll für das Plangebiet eine maximal zweigeschossige Bauweise festgesetzt werden. So wie es auch an der gegenüberliegenden Straße Friedholt gilt.
Bäume stehen Zufahrt im Weg
Was den Hol- und Bringverkehr betrifft, müssen Zufahrten und Stellplätze geregelt werden. Die Stellplätze sollen innerhalb des Plangebiets nachgewiesen werden. Zudem soll eine maximal 5 Meter breite Zufahrt dort ermöglicht werden, wo derzeit eine Fläche für den Erhalt einer Baumreihe vorgesehen ist. Für die Zufahrt sollen maximal zwei Bäume entfernt werden dürfen.