Ehemaliger Raesfelder Pfarrer will wieder ins Amt Gegen den Willen von Bischof und Gemeinde

Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in sein Amt zurück
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2021 war der damalige Pfarrer der St. Martin-Gemeinde in Raesfeld nach Lindern (Oldenburg) gewechselt – in die Pfarrei St. Katharina von Siena. Nach Vorwürfen gegen ihn hatte der Pfarrer allerdings im August 2022 selbst um eine Beurlaubung gebeten. Jetzt kehrt er unter Auflagen in sein Amt in Lindern zurück.

Die Hintergründe zum Fall: Bereits 2010 bekam das Bistum Münster eine Meldung, dass es polizeiliche Ermittlungen gegen den Pfarrer gebe. Laut Informationen des Nachrichtenportals OM-Online habe sich der Pfarrer 2010 einer damals 19-Jährigen genähert. Die Polizei stellte die Ermittlungen ein, weil die betroffene Person volljährig war. Der Pfarrer war damals noch nicht in Raesfeld tätig.

Im November 2021 hatte sich die betroffene Frau an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Die UKA hat daraufhin im Mai 2022 entschieden, der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zu zahlen.

Durch diese Entscheidung der UKA ist es im August 2022 zur Beurlaubung des Priester gekommen. Nach Presseberichten kam es im September 2022 laut dem Bischöflichen Münsterschen Offizialat zu einer zweiten Meldung einer anderen betroffenen Person hinsichtlich eines grenzverletzenden Verhaltens durch den Priester.

„Widerspricht Schutzpflichten“

Diese Untersuchungen haben allerdings keinen neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Das Bistum Münster habe dennoch „im Zuge der Untersuchungen Erkenntnisse über das Verhalten des Pfarrers gewonnen“, teilte das Bischöflich Münstersche Offizialat in einer Pressemitteilung mit. Dieses Verhalten widerspreche „in beiden Fällen den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen“.

Der Münsteraner Bischof Felix Genn habe den Pfarrer mit Nachdruck aufgefordert, auf sein Amt zu verzichten. Er könne sich keine weitere Tätigkeit des Priesters als Pfarrer in Lindern vorstellen. Auch die Gremien der Pfarrei lehnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Pfarrer ab.

Auflagen für den Pfarrer

Da dieser sich allerdings trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Bischofs dazu entschieden hat, sein Amt wiederaufzunehmen, hat Bischof Genn Auflagen für den weiteren Dienst des Priesters erlassen.

  • Der Pfarrer darf vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde wie etwa bei Wallfahrten.
  • Er muss die Hälfte der im Frühjahr 2022 der Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung übernehmen.
  • Außerdem wird er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird von der Interventionsstelle des Bistums Münster begleitet.

Der gesamte Vorgang inklusive der beiden erwähnten Meldungen bezüglich grenzverletzenden Verhaltens wird jetzt an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet werden. Der Zeitpunkt der Rückkehr des Priesters in sein Amt als Pfarrer wird noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt.