Ein Raesfelder (34) stand vor dem in Borken vor Gericht. Er soll laut Anklage im Frühjahr 2022 seinen Bruder telefonisch gebeten haben, für ihn eine Flex bei Ebay anzubieten.
Soweit auch die Einlassung des Angeklagten. Er habe Geld gebraucht und weil wegen seiner Schulden das Ebay-Konto gesperrt war, habe er seinen Bruder gebeten. Der Verkauf war aber nicht zustande gekommen, weil sein Bruder das Ansinnen ablehnte und stattdessen den früheren Arbeitgeber seines Bruders per E-Mail informierte. Nach seiner Meinung wollte der Bruder Arbeitsgerät seines Arbeitgebers zu Geld machen.
„Das stimmt nicht, ich habe eine Makita angeboten und die ist auch noch in meinem Besitz“, so der Angeklagte. Er habe Probleme mit seinem Bruder schon seit längerem, der ihn für eine Krankheit verantwortlich macht. Wohl deshalb habe er die Anzeige beim Arbeitgeber gemacht. Der Arbeitgeber hatte daraufhin die Polizei eingeschaltet.
Kein Licht in die Sache
Ein Vertreter des Arbeitgebers konnte im Zeugenstand kein Licht in die Sache bringen. „Der Angeklagte hatte damals ein Firmenfahrzeug, in dem auch Geräte waren. Wir haben etwa 140 Flex, die ständig in Gebrauch sind, und etliche davon müssen nach Schäden ausgetauscht werden. Ob der Angeklagte eine Flex von uns im Auto hatte, kann ich nicht sagen“, so der Zeuge. Seine Firma habe zwei Flex-Marken, aber keine Makita. Weil der Bruder den Hinweis gegeben hatte, wurde die Flex zurückgefordert, daraufhin kam aber keine Antwort.
Der Bruder (29) blieb im Zeugenstand bei seiner Aussage, er habe den Auftrag erhalten, eine Flex bei Ebay anzubieten. „Das habe ich natürlich abgelehnt“, meinte er, weil sein Bruder das Gerät ja wohl vom Arbeitgeber hätte. Das war der Vertreterin der Anklage zu dünn. Aus Mangel an Beweisen beantragte die Vertreterin der Anklage einen Freispruch. Dem folgte der Richter: Freispruch.
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