Viele Badetote in Kanälen in 2023 Warum das Baden in Kanälen verboten ist

Viele Badetote in Kanälen in 2023: Warum das Baden in Kanälen verboten ist
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Binnen weniger Tage starben in Münster zuletzt vier Menschen. Der Grund: Sie schwammen im Dortmund-Ems-Kanal. Zuletzt ertrank am Sonntag (9. Juli) ein Mann dort. Vor einigen Wochen starb ein 70-Jähriger aus Senden nach einem Badetag am Kanal in Lüdinghausen. Zeugen hatten zuvor eine leblose Person im Wasser beobachtet, die dann von der Feuerwehr in Olfen geborgen wurde.

Die Zahl die Badetoten ist dieses Jahr hoch. „Die Menschen sind unbelehrbar“, sagt Stefan Hausch, Erster Polizeihauptkommissar bei der Wasserschutzpolizei Duisburg. Ob es einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren gab, könne er noch nicht einschätzen, weil die Badesaison noch nicht beendet ist.

Die DLRG Ortsgruppe Ahaus war bei der Suche nach dem vermissten Mann im Dortmund-Ems-Kanal beteiligt. Der Mann wurde später tot geborgen.
Die DLRG Ortsgruppe Ahaus war bei der Suche nach dem vermissten Mann im Dortmund-Ems-Kanal beteiligt. Der Mann wurde später tot geborgen. © DLRG Ortsgruppe Ahaus

Fest steht: „Das Thema beschäftigt uns auch in der Pressestelle. Jedes Jahr gibt es das gleiche Phänomen. Wir versuchen schärfere Kontrollen durchzuführen, aber das müssen wir planen, da bei den Kontrollen eine Hundertschaft mit im Einsatz ist. Das Problem ist nur: Wenn wir das im Vorhinein planen und es an dem Tag regnet oder schlechtes Wetter ist, ist es auch ungünstig“, sagt Hausch.

Die Wasserstraßenverwaltung des Bundes hat kürzlich noch einmal ausdrücklich vor dem Schwimmen in Flüssen und Kanälen gewarnt. „Das Baden und Schwimmen in Flüssen und Kanälen ist lebensgefährlich“, heißt es in der Pressemitteilung.

Das gilt auch für die Lippe, die auch durch Olfen fließt. Besonders in den Jahren 2020 und 2021 beobachtete Bürgermeister Wilhelm Sendermann dort immer wieder Badegäste, die sich am Lippestrand in Eversum - gegenüber der Aussichtsplattform - aufhielten.

Die Stadt hatte damals mit baulichen Maßnahmen wie tieferen Gräben und einer konsequenten Bestrafung von Falschparkern reagiert.

Bußgeld droht

Rein gesetzlich ist das Baden im Kanal verboten: „Das Baden und Schwimmen in den Kanälen zählt in Nordrhein-Westfalen nicht zum sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch (Landesrecht) und ist an folgenden Stellen sogar ausdrücklich verboten:

  • im Bereich von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt
  • im Schleusenbereich
  • im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten“

Das teilt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit. Das Problem ist jedoch, dass das Baden in Kanälen wie bereits beschrieben nicht jederzeit kontrolliert werden kann. Deshalb wird in diesem Zusammenhang häufig von Duldung gesprochen.

Wer in den verbotenen Bereichen beim Schwimmen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 50 bis 75 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall werden dann 200 Euro fällig. „Wenn wir jemanden in einem anderen Bereich aus dem Wasser holen, können wir ihn oder sie nur ermahnen. Ein Bußgeld wird dann nicht fällig“, erklärt Stefan Hausch von der Wasserschutzpolizei Duisburg.

Der Schiffsverkehr kann eine starke Sogwirkung erzeugen. Die DLRG warnt - nie dort schwimmen, wo Schiffe und Boote fahren.
Der Schiffsverkehr kann eine starke Sogwirkung erzeugen. Die DLRG warnt - nie dort schwimmen, wo Schiffe und Boote fahren. © Thomas Aschwer

Gerade das Thema Brückenspringer bereitet den Beamten große Sorgen. „Die Sichtweite ist meist nur ein halber Meter. Die Menschen, die dort springen, sehen gar nicht, was sich auf dem Grund befindet. Dort können Gegenstände aus Eisen oder auch Glasflaschen liegen“, beschreibt Hausch.

Häufig wird bei Badetoten vom Ertrinken der Menschen gesprochen. Die Ursachen dafür können verschiedene sein: „Ein Kreislaufproblem oder ein Herzinfarkt kann vorliegen. Genauso aber auch ein Konsum von Drogen oder Alkohol“, sagt der Hauptkommissar von der Wasserschutzpolizei.

Ein weiterer Grund: der Schiffsverkehr. Barbara Stockem, Fachbereichsleiterin Schifffahrt, sagt dazu: „Binnenschiffe verursachen starke Wellen und Strömungen, die nicht nur schwer zu erkennen, sondern auch sehr gefährlich sind. Durch die Bug- und Heckwellen der Schiffe können Badende mitgerissen oder gegen Spundwände bzw. Steinböschungen gedrückt werden und sich hierbei schwer verletzen. Bei Schwimmenden, die einem Schiff zu nahekommen, besteht die Gefahr im Sog des nach unten verdrängten Wassers unter den Schiffsrumpf gezogen oder vom Propeller erfasst zu werden.“

  • Im vergangenen Jahr sind in Deutschland laut DLRG mindestens 355 Menschen ertrunken – das waren 56 Todesfälle mehr als im Jahr 2021.
  • In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Ertrunkenen in dem Zeitraum sogar von 24 (2021) auf 56 (2022) an.

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