Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes schlug in so mancher kommunalen Verwaltung wegen seiner Bedeutung hohe Wellen: Städte und Gemeinden dürfen eine lokale Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke erheben – die Beschwerde einer Gastronomin aus Tübingen (Baden-Württemberg), wo diese Steuer seit 2022 erhoben wird, wurde abgewiesen. Auch in Olfen hat man den juristischen Prozess verfolgt. „Die Stadt Olfen begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit für Kommunen, eine Verpackungssteuer als Instrument zur Müllvermeidung einzuführen“, sagt Olfens Beigeordneter und Kämmerer Alexander Höring zu dem Ergebnis. „Die jüngsten Gerichtsentscheidungen, die die Rechtmäßigkeit kommunaler Verpackungssteuern bestätigt haben, zeigen, dass Städte und Gemeinden in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht gestärkt werden.“
In den deutschen Städten, die bisher eine Verpackungssteuer eingeführt haben, ist die Besteuerung der Einwegverpackungen durchaus vergleichbar: Für Pommes-Schalen und Kaffeebecher werden jeweils 50 Cent fällig, Strohhalme und Besteck zur einmaligen Verwendung werden mit 20 Cent besteuert. Begründet wird die Einführung einer solchen Abgabe – die jüngst auch vom Stadtrat in Köln beschlossen wurde – vor allem mit der Reduzierung von Einwegmüll im öffentlichen Raum. In Olfen ist das nach Meinung der Stadt kein Problem. „Unser Stadtbild ist dank der regelmäßigen und sorgfältigen Pflege durch unseren städtischen Bauhof bereits sehr sauber. Verschmutzungen durch To-Go-Verpackungen fallen in Olfen nicht besonders ins Gewicht“, so Höring.
Verwaltungsaufwand zu hoch
Hinzu komme die spezifische Struktur der lokalen Gastronomie, wie der Kämmerer anmerkt: „In Olfen gibt es keine großen Fast-Food-Ketten. Unsere örtlichen Gastronomen bieten zwar Speisen zum Mitnehmen an, diese werden aber überwiegend zu Hause verzehrt.“ Daher sieht die Stadt auch aktuell keinen Handlungsbedarf – nach eingehender Prüfung habe die Verwaltung der Stadt Olfen entschieden, von der Einführung einer Verpackungssteuer möglichst abzusehen. „Für eine Kommune unserer Größenordnung mit rund 13.000 Einwohnern wäre der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch“, so Alexander Höring weiter. Hier stünden Wirkung und Aufwand nicht im Verhältnis.
Mehrwegpflicht seit 2023
Neben einer Schaffung neuer Verwaltungsstellen für Kontrolle und Abrechnung der Steuer seien unter anderem aufwendige technische Anpassungen und ein hoher Beratungsaufwand für Gewerbetreibende nötig. Auch mit zusätzlichem Dokumentations- und Abrechnungsaufwand rechnet die Stadt. „Die geschätzten Personal- und Verwaltungskosten würden in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen und dem ökologischen Nutzen stehen“, fasst Alexander Höring zusammen.

Auch, wenn eine Verpackungssteuer aktuell kein Thema ist – eine Pflicht zum Anbieten einer Mehrweg-Alternative besteht für Gastro-Betriebe wie Restaurants und Imbisse schon jetzt. „Die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens regelt die untere Abfallwirtschaftsbehörde und nicht die Stadt Olfen“, merkt Höring an. „Unser Eindruck ist jedoch, dass die seit 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht des Verpackungsgesetzes in Olfen bereits gut eingehalten wird.“ Hier haben die Kundinnen und Kunden also selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob überhaupt Einwegmüll für ihre Bestellung anfällt.