Staatsschutz ermittelt nach Karnevalsparty in Olfen Castrop-Rauxeler soll „Heil Hitler“ gerufen haben

Staatsschutz ermittelt nach Karneval: Mann (23) soll „Heil Hitler“ gerufen haben
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Tausende Jecken feierten am vergangenen Wochenende friedlich auf den Karnevalspartys in Olfen. Insgesamt stellte die Polizei Coesfeld an den zwei Tagen bislang „nur“ sechs Strafanzeigen. In einem der Fälle ermittelt nun auch der Staatsschutz. Zwei Männer, die auf der Veranstaltung der Landjugend am Samstagabend (1. März) waren, sollen „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verwendet haben, wie eine Sprecherin der zuständigen Polizeistelle in Münster auf Anfrage erklärt.

Zwischen Mitternacht und 0.30 Uhr habe einer der Männer, ein 23-Jähriger aus Castrop-Rauxel, den Ausruf „Heil Hitler“ getätigt. Ein weiterer Mann, dessen Identität noch nicht abschließend geklärt werden konnte, soll zudem den Hitlergruß gemacht haben. Gäste, die ebenfalls die Party in der Olfener Innenstadt besucht haben, seien auf die dort anwesenden Polizeibeamten zugekommen und hätten den Fall dann geschildert, heißt es vom Staatsschutz. Man habe im Anschluss nur noch eine der Personen, den Mann aus Castrop-Rauxel, vor Ort antreffen können. „Bei dem anderen Mann liegt eine Beschreibung vor. Hier laufen noch die Ermittlungen“, so die Sprecherin aus Münster.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

Das Strafgesetzbuch stellt den Hitlergruß in all seinen Varianten zweifach unter Strafe. Als strafbar gilt zunächst, wer unter anderem nationalsozialistische Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen - etwa „Heil Hitler“ - und Grußformen verwendet. Eine solche Tat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Außerdem macht sich die Person, die den Hitlergruß zeigt, häufig auch wegen Volksverhetzung strafbar. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wie die Strafe für die beiden Männer im Fall aus Olfen ausfällt, bleibt abzuwarten.

Die Tat erinnert stark an einen Fall aus dem Jahr 2024. Damals haben einige Karnevalsbesucher bei der gleichen Party der Landjugend ausländerfeindliche Parolen zum Song „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen. Kurzzeitig waren die Sätze „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu hören. Auch im vergangenen Jahr ermittelte der Staatsschutz, jedoch ohne Erfolg.

Der Fall lag kurze Zeit bei der Staatsanwaltschaft, die jedoch Mitte März mitteilte, dass das Verfahren eingestellt wurde. „Zum einen aus dem Grunde, dass nicht ermittelt werden konnte, wer tatsächlich die gegenständlichen Äußerungen getätigt hat und zum anderen aus dem Grund, dass, selbst wenn dies feststellbar wäre, eine Strafbarkeit der Äußerung nicht gegeben ist“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.