Rechtfertigung des Bodycam-Einsatzes in Olfen Argumente lassen zu wünschen übrig

Rechtfertigung des Bodycam-Einsatzes: Argumente lassen zu wünschen übrig
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Rechtfertigung des Bodycam-Einsatzes: Argumente lassen zu wünschen übrig

Die Sicherheit seiner Bediensteten liegt dem Bürgermeister am Herzen – das wird aus der jüngsten Stellungnahme zur Anschaffung der Bodycams für den Ordnungsdienst deutlich. In diesem Zusammenhang allerdings den Vorfall eines Mitarbeiters zu nennen, der in seiner Freizeit in eine Schlägerei geriet, ist als Rechtfertigung für diese Maßnahme alles andere als geeignet.

Die Bodycams hätten einen solchen Angriff nicht verhindern können und werden das auch in Zukunft nicht – außer, die Stadt möchte künftig alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vorsorglich für private Zwecke mit einer Körperkamera ausstatten.

Eine konkrete Gefahr für die Ordnungskräfte – wie sie in anderen Städten häufig nach entsprechenden Vorfällen bekannt werden – lässt sich in Olfen nicht erkennen. Entweder fehlt es schlicht an solchen Situationen oder an der öffentlichen Kommunikation ebendieser.

Unvoreingenommene Analyse

Die Antwort, inwiefern sich die Bodycams „landesweit bei Polizei und Ordnungskräften bewährt haben“ sollen, bleibt der Bürgermeister schuldig. Ja, die Geräte funktionieren in der Regel – wenn sie denn mal eingeschaltet sind. Und ja, sie werden bei immer mehr Ordnungsbehörden eingesetzt. Es gibt aktuell aber keinen gesicherten Beleg dafür, dass die erhoffte präventive Wirkung überhaupt eintritt.

Eine Studie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung kam sogar zu dem Ergebnis, dass Polizeikräfte mit Bodycams häufiger angegriffen wurden als die Beamtinnen und Beamten ohne Kamera.

So liefert hoffentlich eine unvoreingenommene Analyse des Pilotversuches in Olfen die Daten, die für eine seriöse Entscheidung zum dauerhaften Einsatz der Bodycams notwendig sind.

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