Grund zu besitzen, kann in Olfen bald teurer werden. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform bundesweit in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt. So mussten allein in NRW etwa 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden.
Kommunen können selbst entscheiden
Am 20. Juni hatte die Finanzverwaltung NRW schließlich „aufkommensneutrale Hebesätze“ für jede einzelne Kommune veröffentlicht. Diese sind so berechnet, dass eine Kommune nach der Reform ab 2025 aus der Grundsteuer genauso viel einnehmen kann wie im vergangenen Jahr. Allerdings macht die Finanzverwaltung keine verbindlichen Vorgaben. Die Hebesätze sind lediglich Vorschläge für die Kommunen.
So kann auch die Stadt Olfen selbst entscheiden, inwiefern sie die Hebesätze der Grundsteuer im kommenden Jahr anpasst. Würde die Stadt dem Vorschlag folgen, würde der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) dort steigen. Und zwar auf 527 Prozent, bei einem einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Bei einem differenzierten Hebesatz, also ausschließlich für Wohngrundstücke, schlägt die Finanzverwaltung hingegen eine Erhöhung auf 499 Prozent vor.

Hebesätze wurden erst dieses Jahr angehoben
Aktuell liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Olfen bei 501 Prozent. Der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt sogar nur 259 Prozent. Das teilt Stadtkämmerer Alexander Höring auf Anfrage mit. Dass die Hebesätze erhöht wurden, ist übrigens noch gar nicht so lange her. „Die Stadt Olfen hat letztmalig für das Jahr 2024 die Grundsteuerhebesätze angehoben“, weiß Höring. Die Stadt musste das Haushaltsdefizit minimieren. Die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B war eine Möglichkeit.
Dem städtischen Haushalt tat das bislang gut. „Wir investieren das Geld aus dem Haushalt bereits in große Bauprojekte. Hierzu zählen das neue Rathaus, das Hallenbad, die Geestturnhalle, die Erweiterung der Grundschule sowie bald der Umbau der Gesamtschule“, sagt Alexander Höring. „Ein Teil der Investitionen wird natürlich auch aus den Grundsteuereinnahmen finanziert.“
Für Immobilienbesitzer würde eine erneute Erhöhung der Grundsteuer B natürlich höhere Steuerausgaben bedeuten. Müssen Mieter in Olfen jetzt also eine Umlage der Kosten befürchten? Höring stellt klar: „Die Grundsteuer ist voll umlagefähig von Vermietern auf die Mieter.“ Ohnehin versuche die Stadt, Belastungen gerecht zu steuern. Allerdings: „Für die Kommunen ist nur elementar, dass wir in dieser Finanzkrise keine Grundsteuereinnahmen verlieren“, betont der Kämmerer. Die Entscheidung müsste schlussendlich aber die Olfener Politik treffen.