Am 2. Mai hatten der Kreis Coesfeld und die Städte Olfen, Lüdinghausen und Senden eine gemeinsame Pressemitteilung zur Weiterentwicklung des Busangebots auf den Linien X90/S90/S91 veröffentlicht. Darin geht es hauptsächlich um die bevorstehende Reduzierung von Fahrten in Randzeiten und am Wochenende und die Gespräche dazu, wie ein gutes ÖPNV-Angebot auf der Strecke Richtung Münster in Zukunft aussehen soll.
In einem Satz heißt es allerdings zudem „Auch soll untersucht werden, ob der Olfener Schülerverkehr in die Schnellbus-Verkehre verlagert werden kann“. Auf Anfrage, was darunter zu erwarten sei, erklärt Mouraina Heuse, Sprecherin der Stadt: „Der Schülerverkehr findet derzeit als Schülerspezialverkehr statt. Es wird untersucht, ob diese dafür eingesetzten Busse eingespart werden können und die Schülerinnen und Schüler dann mit den Linienbussen transportiert werden können.“
Kosten steigen eigentlich
Der Haushalt der Stadt Olfen weist für 2024 bekanntermaßen ein Defizit im siebenstelligen Bereich auf. Für die Schülerbeförderungskosten sind in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 jeweils 750.000 Euro Kosten veranschlagt, im Jahr 2023 waren es noch jeweils 550.000 Euro. „Erhöhung der Fahrpreise ab 2024“ ist im Haushaltsplan als Grund für die zunehmende Belastung angegeben.
In welchem finanziellen Rahmen Kosten durch eine Ersparnis des Spezialverkehrs reduziert werden könnten, steht derzeit offenbar noch nicht genau fest.
In Olfen wurde bereits 2013 ein System entwickelt, das die Linienführung von Schulbussen bedarfsgerecht anpasst: Das System berechnet zeitaktuell anhand der eingestiegenen Schüler die kürzeste Route, um die benötigten Zielhaltestellen anzufahren. Durch die Nutzung der neuen Streckenoptimierung konnte die Fahrleistung der Olfener Schulbusse deutlich reduziert werden. Das spart Kraftstoff, Kosten und Zeit.
Anspruch hängt von Schulweg ab
Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung für den Schüler der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe 1 (Klasse 5-10 der Gesamtschulen) mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 11-13 der Gesamtschulen) mehr als 5 km beträgt. Bei Schülern, die nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Haupt-, Real-, Gesamtschulen oder Gymnasien) besuchen, werden nur die Fahrkosten ersetzt, die zur nächstgelegenen Schule entstehen würden.
Wenn die Schnellbus-Zeiten nun wirklich so angepasst werden können, dass die zusätzlichen Busse des Spezialverkehrs ganz oder teilweise entfallen, hätte das für die betroffenen Schüler und Schülerinnen wohl eine Umstellung des Systems zur Folge.